EU-Mindeststandards für Asylbewerber: Zugang zu Arbeit und Bildung

EU-Mindeststandards für Asylbewerber: Zugang zu Arbeit und Bildung

Brüssel (epd). Das EU-Parlament und der Europäische Rat haben sich auf Mindeststandards bei der Aufnahme von Asylsuchenden geeinigt. Dazu gehört, dass Asylbewerber spätestens sechs Monate nach Antragstellung arbeiten dürfen, wie das Europäische Parlament am Donnerstag in Straßburg mitteilte.

Zu den Mindeststandards gehört nach Angaben des EU-Parlaments auch, dass Asylbewerber Zugang zu Sprachkursen und Berufsausbildungen erhalten sollen. Unbegleitete Minderjährige sollen spätestens 15 Tage nach Registrierung einen Vormund erhalten. Außerdem sollen Kinder spätestens zwei Monate nach ihrer Ankunft am Schulunterricht teilnehmen.

„Die heutige Einigung über die Aufnahmebedingungen ist ein Durchbruch“, sagte die EU-Abgeordnete und Berichterstatterin Sophie in 't Veld am Donnerstag in Straßburg. Mindeststandards für die Aufnahme von Asylsuchenden zu vereinbaren, ist Teil des sogenannten Pakts zu Migration und Asyl. Das Reformpaket hatte die EU-Kommission bereits 2020 vorgeschlagen. Entscheidungen wurden immer wieder von einzelnen Mitgliedsstaaten blockiert.

Die Vereinbarung zu Mindeststandards muss noch formell von Rat und Parlament angenommen werden, bevor sie in Kraft treten kann. Bisher hatte das EU-Parlament die Position vertreten, dass kein Vorhaben einzeln verabschiedet wird, sondern nur der Pakt zu Migration und Asyl als Ganzes.