Kabinett: Erleichterte Kurzarbeitsregeln abermals verlängert

Kabinett: Erleichterte Kurzarbeitsregeln abermals verlängert

Berlin (epd). Die Erleichterungen für den Zugang zum Kurzarbeitergeld gelten bis Ende Juni 2023. Das Bundeskabinett verlängerte am Mittwoch in Berlin die während der Corona-Pandemie eingeführten Sonderregeln um ein weiteres halbes Jahr. Betriebe können damit schon dann Kurzarbeit beantragen, wenn zehn Prozent der Belegschaft Arbeitsausfall haben. Normalerweise muss es mindestens ein Drittel der Beschäftigten sein.

Auch wird Leiharbeiterinnen und Leiharbeitern weiterhin der Bezug des Kurzarbeitergelds ermöglicht. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) sagte, trotz der unsicheren wirtschaftlichen Situation sei die Lage am Arbeitsmarkt weiter stabil. Mit der Kurzarbeitsregelung schaffe die Regierung eine sichere Perspektive über den Winter hinaus.

Wenn ein Betrieb Kurzarbeit anmeldet, erhalten die Beschäftigten 60 Prozent ihres Nettolohnes, Eltern 67 Prozent. Der Arbeitgeber übernimmt die Sozialbeiträge allein, die dafür leicht gesenkt werden. Zu Hochzeiten der Pandemie waren die Arbeitgeber bei den Sozialbeträgen stärker entlastet worden.