Kabinett beschließt Gesetzes-Fahrplan zur Fachkräfteeinwanderung

Kabinett beschließt Gesetzes-Fahrplan zur Fachkräfteeinwanderung

Berlin (epd). Um dem Arbeitskräftemangel zu begegnen, will die Bundesregierung mehr Fachkräfte aus dem Ausland gewinnen. Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch in Berlin Eckpunkte, die es für Menschen aus Nicht-EU-Ländern attraktiver machen sollen, in Deutschland zu arbeiten.

Dazu zählt auch ein Punktesystem. Mit einer „Chancenkarte“ sollen Fachkräfte kommen können, die noch keinen deutschen Arbeitsvertrag haben. Sie müssen dafür bestimmte Kriterien erfüllen. Punkte gibt es beispielsweise für die Qualifikation, berufliche Erfahrung, Sprachkenntnisse oder einen persönlichen Bezug zu Deutschland.

Neu ist beispielsweise auch, dass Berufserfahrung mehr Gewicht erhält. Ausländische Fachkräfte sollen auch dann eine Stelle annehmen können, wenn ihr Berufsabschluss in Deutschland nicht oder noch nicht anerkannt ist, sie aber über eine mindestens zweijährige Berufserfahrung verfügen. Zuwanderer mit einem anerkannten Abschluss sollen künftig auch in anderen Berufen arbeiten können als in dem erlernten. Damit kommt die Regierung Wünschen der Wirtschaft entgegen.

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hatte die Eckpunkte im Oktober zur Abstimmung mit den anderen Ministerien vorgelegt. Ein Gesetzentwurf soll im kommenden Jahr folgen. Die Novelle des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes ist Teil eines größeren Gesetzespakets, mit dem die Ampel-Koalition das Einwanderungs-, Aufenthalts- und Einbürgerungsrecht modernisieren will.

Die bisherigen Regeln zur Arbeitskräftegewinnung im Ausland stammen aus dem März 2020, als das Fachkräfteeinwanderungsgesetz der damaligen großen Koalition in Kraft trat. Bewähren konnte es sich wegen der Corona-Pandemie zunächst nicht.