"Chancen-Aufenthaltsrecht" soll 18 Monate gelten

"Chancen-Aufenthaltsrecht" soll 18 Monate gelten

Berlin (epd). Vor der Abstimmung über das sogenannte Chancen-Aufenthaltsrecht für langjährig in Deutschland nur geduldete Ausländer hat der zuständige Bundestagsausschuss die Gesetzesvorlage noch in wesentlichen Punkten verändert. Wie das Parlament am Mittwoch mitteilte, soll der neue Status für 18 anstatt - wie ursprünglich vorgesehen - für 12 Monate gelten. Der Innenausschuss hat zudem den Stichtag nach hinten verschoben. Damit könnten mehr Menschen vom Chancen-Aufenthaltsrecht profitieren.

Die Regelung sieht nun vor, dass Ausländer, die am 31. Oktober dieses Jahres seit fünf Jahren in Deutschland leben, aber nur den Status einer Duldung haben, das Chancen-Aufenthaltsrecht bekommen sollen. In dieser Zeit sollen sie die Möglichkeit erhalten, die Voraussetzungen für ein dauerhaftes Bleiberecht zu sammeln. Dazu gehören die Sicherung des Lebensunterhalts, Deutschkenntnisse sowie der Nachweis der Identität. Als Stichtag war ursprünglich der 1. Januar dieses Jahres vorgesehen.

Am Freitag berät der Bundestag abschließend über das Gesetz der Ampelkoalition, eine Mehrheit gilt als wahrscheinlich. Von einer Regelung mit dem ursprünglich geplanten Stichtag wären nach Angaben der Bundesregierung knapp 137.000 Menschen betroffen gewesen. Mit der Verschiebung des Stichtags um zehn Monate dürften es mehr sein.

Der Gesetzentwurf sieht auch Erleichterungen beim stichtagsunabhängigen Bleiberecht sowie den Verzicht auf Sprachkenntnisse beim Familiennachzug zu Fachkräften in Deutschland vor. Vorgesehen sind zudem Regelungen, die zu mehr Abschiebungen führen sollen. Unter anderem soll die Anordnung von Abschiebehaft erleichtert werden.