NRW-Justizminister gegen Gefängnisstrafen fürs Schwarzfahren

NRW-Justizminister gegen Gefängnisstrafen fürs Schwarzfahren

Düsseldorf (epd). Der nordrhein-westfälische Justizminister Benjamin Limbach (Grüne) will ein Ende der Strafbarkeit des Schwarzfahrens in öffentlichen Verkehrsmitteln. „Ich setze mich dafür ein, dass die Vorschrift 'Erschleichen von Leistungen' aus dem Strafgesetzbuch gestrichen wird“, sagte der Minister der Düsseldorfer „Rheinischen Post“ (Mittwoch).

Diese Strafbarkeit des Fahrens ohne Fahrschein berge die Gefahr, dass gegen sozial Schwache, die auf öffentliche Verkehrsmittel angewiesen sind, Geldstrafen verhängt werden, sagte der Minister der Zeitung. Wenn sie diese Geldstrafen nicht zahlen könnten, reagiere der Staat in letzter Konsequenz mit der Vollstreckung einer Freiheitsstrafe. „Solche kurzen Ersatzfreiheitsstrafen verbessern die Situation nicht. Wir können unsere Ressourcen in der Justiz besser einsetzen.“

Auch gebe es juristische Gründe, das geltende Recht zu ändern. Schwarzfahren sei letztlich ein Verstoß gegen den Beförderungsvertrag mit den Verkehrsbetrieben, erläuterte Limbach. Wie in vielen zivilrechtlichen Verträgen sähen auch die Beförderungsverträge der Verkehrsbetriebe Sanktionen bei Verstößen vor. Anders als im Vertragsrecht üblich, werde das Fahren ohne Fahrschein aber zusätzlich auch strafrechtlich sanktioniert. „Zivilrechtliche Ansprüche werden also mit dem Strafrecht durchgesetzt“, betonte er.