Bundesregierung: Zivile Seenotrettung darf nicht behindert werden

Bundesregierung: Zivile Seenotrettung darf nicht behindert werden

Berlin (epd). Die Bundesregierung hat sich für die ungehinderte Arbeit der zivilen Seenotrettung im Mittelmeer ausgesprochen. Eine Sprecherin des Auswärtigen Amtes sagte am Montag in Berlin, die zivile Seenotrettung dürfe nicht behindert werden, es sei eine moralische und rechtliche Verpflichtung, Menschen in Seenot nicht ertrinken zu lassen. Die Bundesregierung steht ihren Angaben zufolge wegen der Rettungsschiffe, die einen Hafen für die Ausschiffung aller Schutzsuchenden benötigen, mit den zivilgesellschaftlichen Organisationen und mit italienischen Behörden im engen Austausch, um zu erreichen, dass alle Geretteten an Land gehen könnten und angemessen versorgt werden.

Vier Schiffe privater Seenotrettungsorganisationen hatten bei mehreren Einsätzen in den vergangenen Tagen Hunderte Flüchtlinge im Mittelmeer gerettet. Bisher haben sie weder von den italienischen noch von den maltesischen Behörden einen Hafen für die Ausschiffung aller Schutzsuchenden zugewiesen bekommen.

Das Bundesinnenministerium äußerte sich derweil zurückhaltend zu der Frage, ob Deutschland weitere Gerettete aufnehmen werde. Ein Sprecher wies auf laufende Gespräche hin und darauf, dass Deutschland bereits über den im Juni vereinbarten gemeinsamen Solidaritätsmechanismus 3.500 Menschen aufnehme, die über das Mittelmeer nach Europa gekommen seien. Mitte Oktober habe einen ersten Transfer aus Italien mit 74 Asylsuchenden gegeben.