Entführtes Kind muss nicht zurück in die Ukraine

Entführtes Kind muss nicht zurück in die Ukraine

Stuttgart (epd). Ein aus der Ukraine nach Deutschland entführtes Mädchen muss vorerst nicht zurück in sein Heimatland. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in einer am Dienstag veröffentlichten Entscheidung einen entsprechenden Antrag des Vaters abgelehnt. Die Mutter hatte sich im März mit der damals Einjährigen wegen des russischen Kriegs gegen die Ukraine ohne Einwilligung des Vaters nach Deutschland begeben. (AZ: 17 UF 186/22)

Das Ehepaar hatte nach Kriegsbeginn mehrere Fliegeralarme in Odessa erlebt, teilweise verbrachten sie die bedrohlichen Situationen mit dem Kind im Auto in einer Tiefgarage. Dass die Mutter dann ohne Zustimmung des Vaters mit der Tochter floh, stellt nach Gerichtsangaben eine internationale Kindesentführung dar.

Der Vater wollte eine Rückführung der Kleinen erstreiten, die Mutter lehnte das aufgrund der Kriegssituation in der Ukraine ab. Das Stuttgarter Amtsgericht und nun auch das Oberlandesgericht gaben der Mutter recht. Eine Rückführung des Kindes in die Ukraine sei mit der schwerwiegenden Gefahr eines körperlichen oder seelischen Schadens verbunden, erklärten die Richter zur Begründung. Rechtsmittel gegen diesen Beschluss sind nach Angaben des Oberlandesgerichts nicht möglich.