Bundesamt für Justiz erlässt Bußgeldbescheide gegen Telegram

Bundesamt für Justiz erlässt Bußgeldbescheide gegen Telegram

Bonn, Berlin (epd). Mehr als ein Jahr nach dem Start eines Bußgeldverfahrens hat das Bundesamt für Justiz zwei Bußgeldbescheide in Höhe von mehr als fünf Millionen Euro gegen den Messengerdienst Telegram erlassen. Wie die in Bonn ansässige Behörde am Montag mitteilte, ahndet sie damit Verstöße gegen das Netzwerkdurchsetzungsgesetz. Konkret wird Telegram vorgeworfen, keine der im Gesetz vorgeschriebenen Meldewege für strafrechtlich relevante Inhalte vorzuhalten. Zudem bemängelt das Bundesamt, dass das Unternehmen keinen Zustellbevollmächtigten in Deutschland benannt hat.

Telegram steht spätestens seit Sommer 2021 im Fokus der deutschen Behörden. Der Dienst, der mehrfach wegen Verbreitung rechtsextremistischer Propaganda und Verschwörungstheorien im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie auffiel, war für die Behörden nicht erreichbar. Das Bundesamt für Justiz startete daraufhin ein Bußgeldverfahren. Trotz Unterstützung durch zuständige Behörden in den Vereinigten Arabischen Emiraten sei es nicht gelungen, Anhörungsschreiben am Firmensitz von Telegram in Dubai zuzustellen, teilte das Bundesamt für Justiz nun mit.

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) begrüßte das Vorgehen des Bundesamts. Die Anbieter von Messengerdiensten und sozialen Netzwerken trügen eine besondere Verantwortung, gegen Hetze und Gewaltaufrufe auf den Plattformen vorzugehen, erklärte er. Dazu gehöre die Pflicht, Beschwerdesysteme für Meldungen strafbarer Inhalte durch Nutzer einzurichten. „Diesen gesetzlichen Vorgaben und dieser Verantwortung kann man sich nicht durch den Versuch der Nichterreichbarkeit entziehen“, sagte Buschmann.

Das Fehlen der Meldewege belegte das Bundesamt mit einem Bußgeld in Höhe von 4,25 Millionen Euro. Für die Nichtbenennung eines Zustellbevollmächtigten soll Telegram 875.000 Euro zahlen. Gegen die Bescheide kann Telegram Einspruch einlegen.