Bundeskabinett beschließt Sozialversicherungsrechengrößen 2023

Bundeskabinett beschließt Sozialversicherungsrechengrößen 2023

Berlin (epd). Das Bundeskabinett hat die maßgeblichen Rechengrößen der Sozialversicherung für das Jahr 2023 beschlossen. Danach steigt die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung im Westen von 7.050 Euro auf 7.300 Euro im Monat, wie das Bundessozialministerium am Mittwoch in Berlin mitteilte. Im Osten steigt die Beitragsbemessungsgrenze von 6.750 Euro im Monat auf 7.100 Euro.

Die bundesweit einheitliche Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung wurde auf 66.600 Euro erhöht (2022: 64.350 Euro). Die ebenfalls bundesweit einheitliche Beitragsbemessungsgrenze für das Jahr 2023 in der gesetzlichen Krankenversicherung steigt auf 59.850 Euro jährlich (2022: 58.050 Euro) bzw. 4.987,50 Euro monatlich (2022: 4.837,50 Euro).

Grundlage für die Berechnung der Sozialversicherungsrechengrößen 2023 ist die Lohnentwicklung im Jahr 2021. Sie betrug im Bundesgebiet plus 3,3 Prozent und in den alten Bundesländern plus 3,31 Prozent.