Corona-Erklärung: Heimbewohner müssen besonders geschützt werden

Corona-Erklärung: Heimbewohner müssen besonders geschützt werden
Die Pflegebranche und Gesundheitsminister Lauterbach haben sich verständigt, wie im kommenden Winter Menschen in Pflegeeinrichtungen vor Corona-Infektionen geschützt werden sollen. Die Maskenpflicht sei ein wichtiger Bestandteil, sagte der Minister.

Berlin (epd). Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat die Maskenpflicht in Pflegeheimen verteidigt, die seit Oktober in den Gemeinschaftsräumen gilt. Er erklärte am Donnerstag in Berlin, wenn einer der alten Menschen infiziert sei, sei dies eine sehr gefährliche Situation für die ganze Einrichtung. Solange noch nicht alle Bewohnerinnen und Bewohner die vierte, an die jüngsten Virusvarianten angepasste Corona-Impfung hätten, seien FFP2-Masken ein guter Schutz.

Lauterbach ging damit auf die Kritik von Heimträgern und Verbänden ein, die die Maskenpflicht in Pflegeheimen und Tagespflegeeinrichtungen als zusätzliche Belastung für die Bewohnerinnen und Bewohner scharf kritisiert hatten. Der stellvertretende Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, Gernot Kiefer, sagte, sein Verband stehe, wie die gesamte Pflegebranche, hinter den Maßnahmen. Er räumte aber ein, dass die Umsetzung der Maskenpflicht schwierig sei. Es sei im Alltag der Einrichtungen nicht möglich, die Maskenpflicht immer und überall durchzusetzen. Es komme aber darauf an, dafür zu werben, dass Masken die Menschen schützten.

Lauterbach und Kiefer äußerten sich bei der Vorstellung einer gemeinsamen Erklärung der Pflegebranche sowie der Wohlfahrts- und Kommunalverbände mit dem Gesundheitsminister, wonach die Corona-Schutzmaßnahmen für Pflegebedürftige und die Aufrechterhaltung der pflegerischen Versorgung auch in diesem Corona-Winter im Mittelpunkt ihrer Tätigkeit stehen werde. Man wolle die Einrichtungen und Dienste sowie deren Mitarbeitende bei den kommenden Herausforderungen unterstützen, heißt in der Erklärung. Im Wesentlichen geht es darin um die Neuerungen durch die jüngste Reform des Infektionsschutzgesetzes.

Vereinbart wurde im Einzelnen, dass Schutz- und Hygienekonzepte fortgeführt werden. Die Einrichtungen müssen Beauftragte bestimmen, die sich um Hygieneanforderungen, Corona-Impfungen, Tests für Personal, Besucher und Bewohner sowie die Bereitstellung antiviraler Medikamente kümmern. Eines der Ziele ist eine Erhöhung der Impfquote unter Bewohnerinnen und Bewohnern. Festgelegt wurde außerdem, dass Besuche nicht eingeschränkt werden und Schutzmaßnahmen nicht zur Isolation von Gruppen oder einzelnen Personen führen dürfen. Auf die Kritik an der Maskenpflicht und die Umsetzungsprobleme geht die Erklärung nicht ein.

Der Vorstand der Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, kritisierte, die Akteure der Altenpflege und Lauterbach wiederholten Fehler aus früheren Corona-Wellen. So sei etwa keine externe, pflegerische Unterstützung für Heime vorgesehen, die mit Corona-Ausbrüchen zu tun hätten. Stattdessen setze der Bundesgesundheitsminister auf eine radikale Maskenpflicht und greife damit massiv in die verfassungsgemäßen Grundrechte der 810.000 Pflegeheimbewohner ein. Gemeinschaftsküchen, Aufenthalts- und Fernsehräume seien Teil der Privatwohnung, erklärte Brysch.