Freispruch im Streit um Plakat der Satire-Partei "Die Partei"

Freispruch im Streit um Plakat der Satire-Partei "Die Partei"

Schwandorf (epd). Im Verfahren um Wahlplakate der Satire-Partei „Die Partei“ ist am Dienstag vor dem Amtsgericht Schwandorf das Urteil gefallen: Die angeklagte Direktkandidatin, die im August und September 2021 Wahlplakate mit angeblich verächtlichem und beleidigendem Inhalt aufgehängt hatte, erhielt einen Freispruch, wie eine Gerichtssprecherin dem Evangelischen Pressedienst (epd) auf Anfrage sagte. Ein ähnlicher Fall am Verwaltungsgericht Chemnitz war ebenfalls zugunsten der Satire-Partei ausgefallen.

Hintergrund des Schwandorfer Falls war ein Wahlplakat, das bundesweit im Einsatz war, und das auch die Regensburger Direktkandidatin der Satire-Partei im Landkreis Schwandorf aufgehängt hatte. Unter anderem brachte sie die Wahlplakate unter den Plakaten ihrer Konkurrentinnen von CSU und SPD an. Die Plakate zeigten einen Schriftzug mit den Worten „Feminismus, ihr Fotzen“ und einen blutigen Tampon.

Das Gericht begründete sein Urteil damit, dass die Ausdrücke auf dem Plakat „kein Angriff auf die Menschenwürde“ der Klägerin gewesen seien, weil keine ausreichende Individualisierung und somit auch keine Beleidigung vorgelegen habe. Unter anderem habe die Angeklagte glaubwürdig geltend gemacht, dass sie die Bevölkerung aufrütteln, aber nicht jemanden speziell beleidigen oder die Frau an sich verächtlich machen wolle, erläuterte die Gerichtssprecherin.

Einen Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Amberg über insgesamt 7.200 Euro wollte die angeklagte Kandidatin der Satire-Partei aus Regensburg nicht akzeptieren, deshalb kam es zur Verhandlung. Die Staatsanwaltschaft hat Rechtsmittel gegen das Urteil angekündigt.