Ampel nach EuGH-Urteil uneins bei Vorratsdatenspeicherung

Ampel nach EuGH-Urteil uneins bei Vorratsdatenspeicherung
Der Europäische Gerichtshof hat die deutsche Regelung zur anlasslosen Vorratsdatenspeicherung gekippt. In der Regierungskoalition zeichnet sich nun ein Streit darüber ab, welche Konsequenzen das Urteil haben soll.

Luxemburg (epd). Das Speichern von allen Telefon- und Internetdaten ohne jeden Anlass verstößt laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) gegen EU-Recht. Die sogenannte anlasslose Vorratsdatenspeicherung in Deutschland ist damit rechtswidrig. Allerdings lässt das Urteil Ausnahmen zu. Liegt eine ernste Bedrohung für die nationale Sicherheit vor, dürfen entsprechend Daten gesammelt werden, entschieden die Richter am Dienstag in Luxemburg. Auch dürfen grundsätzlich IP-Adressen der Computer gespeichert werden.

In der Ampel-Koalition von SPD, Grünen und FDP zeichnet sich nach dem Urteil ein Konflikt ab. Vor allem Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) und Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) haben unterschiedliche Vorstellungen. Buschmann will die Regelung zur Vorratsdatenspeicherung „nun endgültig aus dem Gesetz streichen“, wie er am Dienstag ankündigte. Es sei „ein guter Tag für die Bürgerrechte“, erklärte der Minister, der gegen die anlasslose Speicherung von Verkehrsdaten elektronischer Kommunikation ist.

Bundesinnenministerin Faeser will dagegen nicht gänzlich auf das Sammeln von Daten zur Strafverfolgung verzichten. Sie betonte nach dem Urteil die Möglichkeiten zur Datenspeicherung, vor allem, weil der EuGH erlaube, IP-Adressen zu speichern. „Die damit eröffneten rechtlichen Möglichkeiten müssen wir nutzen, um bei der Bekämpfung von organisierter Kriminalität, von extremistischen und terroristischen Bedrohungen und anderen schweren Straftaten konsequent handeln zu können“, sagte Faeser,

Im Koalitionsvertrag hatten SPD, Grüne und FDP verabredet, vor einer Neuregelung das EuGH-Urteil abzuwarten und diese dann so auszugestalten, „dass Daten rechtssicher anlassbezogen und durch richterlichen Beschluss gespeichert werden können“.

Faeser will nun gemeinsam mit Buschmann nach einer „konstruktiven und guten Lösung“ suchen, wie sie ankündigte. Buschmann schlägt seit Längerem das sogenannte Quick-Freeze-Verfahren als Alternative zur Vorratsdatenspeicherung vor. Dabei werden Daten erst gesammelt (eingefroren), wenn ein konkreter Tatverdacht vorliegt. Sicherheitsbehörden sehen in der Vorratsdatenspeicherung ein wirksameres Mittel zur Verfolgung von Straftaten.

Die dritte Regierungspartei, die Grünen, lehnten einen neuen Anlauf für eine entsprechende Regelung in Deutschland strikt ab. „Die Vorratsdatenspeicherung gehört auf die Müllhalde der Geschichte“, erklärten der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Grünen im Bundestag, Konstantin von Notz, und der Rechtspolitiker Helge Limburg am Dienstag in Berlin. Für eine wie auch immer geartete Neuauflage der Vorratsdatenspeicherung sehe man „weder rechtlichen noch politischen Spielraum“, sagten sie.