Gericht bestätigt Lehrer-Kündigung wegen Holocaust-Verharmlosung

Gericht bestätigt Lehrer-Kündigung wegen Holocaust-Verharmlosung

Berlin (epd). Einem Berliner Lehrer, der auf Youtube ein Video mit dem Tor eines Konzentrationslagers und der Inschrift „Impfung macht frei“ verbreitet hatte, ist laut Arbeitsgericht Berlin zu Recht fristlos gekündigt worden. Eine Klage des Lehrers gegen die Kündigung sei abgewiesen worden, teilte das Gericht am Dienstag in Berlin mit.

Mit dem Bild und dem Text überschreite der Lehrer das Maß der zulässigen Kritik an der Impfpolitik, entschied das Gericht. Die Kritik sei nicht mehr durch die Grundrechte der Meinungsfreiheit oder Kunstfreiheit gedeckt, sondern stelle eine unzulässige Verharmlosung des Holocaust dar. Eine Weiterbeschäftigung des Lehrers sei aus diesem Grund unzumutbar (AZ: 22 Ca 223/22).

Die Berliner Schulverwaltung hatte dem Lehrer nach Angaben des Gerichts mit der Begründung gekündigt, er setze in dem Video das staatliche Werben um Impfbereitschaft in der Pandemie mit der Unrechtsherrschaft und dem System der Konzentrationslager gleich. Damit verharmlose er die Unrechtstaten der Nationalsozialisten und missachte die Opfer. Der Lehrer habe zudem seine Schüler aufgefordert, seinen außerdienstlichen Aktivitäten im Internet zu folgen.

Der Lehrer hatte argumentiert, er habe mit dem privaten Video ausschließlich scharfe Kritik an einer Äußerung des bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder (CSU) geübt und deutlich machen wollen, dass diese der menschen- und rechtsverachtenden Polemik des Nationalsozialismus nahekomme. Das Video sei durch das Grundrecht auf Meinungsäußerung und Kunstfreiheit gedeckt. Söder hatte auf Twitter erklärt, „Impfen ist der Weg zur Freiheit“.