Lebenslange Haft wegen Mordes an Tankstellen-Mitarbeiter

Lebenslange Haft wegen Mordes an Tankstellen-Mitarbeiter

Bad Kreuznach, Idar-Oberstein (epd). Im Prozess um den tödlichen Schuss auf einen Tankstellen-Mitarbeiter in Idar-Oberstein hat das Landgericht Bad Kreuznach den Täter zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Die zuständige Kammer bewertete am Dienstag die Tat als heimtückisch begangenen Mord aus niederen Beweggründen, wie ein Gerichtssprecher dem Evangelischen Pressedienst (epd) mitteilte. Eine besondere Schwere sei allerdings nicht festgestellt worden. Rechtsmittel gegen das Urteil könnten innerhalb einer Woche eingelegt werden. (AZ: 1 Ks 1041 Js 12424/21) Die Amadeu Antonio Stiftung bezeichnete das Urteil auf Twitter als wichtig: „Verschwörungsglaube tötet, die Justiz erkennt das an.“

Der Täter war am Abend des 18. September 2021 zum Einkaufen in die Tankstelle gekommen, in der zu diesem Zeitpunkt die 20-jährige Aushilfskraft Alex W. arbeitete. Weil der Beschuldigte keine vorgeschriebene Maske trug, soll es zu einer kurzen Diskussion zwischen ihm und dem Mitarbeiter gekommen sein. Der Beschuldigte verließt darauf die Tankstelle, um wenig später mit einem Revolver bewaffnet zurückzukehren. Damit schoss er dem 20-Jährigen in den Kopf.

Die Heimtücke liege vor, weil der Angeklagte zunächst masketragend und somit ordnungsgemäß wieder in die Tankstelle zurückgekommen sei, nur um dann seine Maske vor dem Kassierer abzusetzen, nach dessen Hinweis auf die Maskenpflicht den Revolver zu ziehen und ihn zu töten, erläuterte der Sprecher. Die niederen Beweggründe habe die Kammer aufgrund der politischen Motivation des Täters festgestellt. Dieser habe sich seit 2015 radikalisiert und noch einmal im besonderen Maße während der Corona-Pandemie. Da er nicht an Regierungsvertreter gekommen sei, habe er sich ein Stellvertreteropfer gesucht. Es sei ihm somit nicht um den konkreten Kassierer gegangen, es hätte jeden treffen können.

Trotz Alkoholkonsums habe das Gericht keine verminderte Schuldfähigkeit beim Täter festgestellt, da dieser planmäßig vorgegangen sei, erläuterte der Sprecher. Eine besondere Schwere sei nicht festgestellt worden, da zwar einerseits die zwei Mordmerkmale und die Einbeziehung Unbeteiligter vorlägen, er andererseits aber auch selbst zur Polizei gegangen sei, Reue gegenüber der Mutter des Opfers gezeigt und einen Suizidversuch begangen habe. Die Nicht-Feststellung bedeute aber nicht, dass der Täter automatisch nach 15 Jahren das Gefängnis auf Bewährung verlassen könne, vielmehr spielten noch andere Faktoren wie etwa eine positive Sozialprognose eine Rolle.

Die Tat hatte bundesweit für Entsetzen gesorgt. An einer Gedenkveranstaltung für Alex W. hatten im vergangenen Oktober online und vor Ort insgesamt mehr als 1.700 Menschen teilgenommen. Der Gerichtsprozess hatte im März dieses Jahres begonnen.