Bundesgerichtshof bestätigt Urteile zum Lübcke-Mord

Bundesgerichtshof bestätigt Urteile zum Lübcke-Mord

Karlsruhe (epd). Die lebenslange Freiheitsstrafe gegen den Rechtsextremisten Stephan Ernst wegen des Mordes am Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied am Donnerstag in Karlsruhe, dass das Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main keine Rechtsfehler aufweist (AZ: 3 StR 359/21) Wie BGH-Sprecher Kai Hamdorf weiter mitteilte, bestätigte der 3. Strafsenat auch den Freispruch des Mitangeklagten Markus H. vom Vorwurf der Beihilfe zur Ermordung Lübckes.

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hatte am 28. Januar 2021 Ernst für schuldig befunden, Lübcke heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen am 1. Juni 2019 ermordet zu haben. Überlagerndes Motiv sei die rechtsradikale und rassistische Gesinnung von Ernst gewesen, der Lübcke wegen dessen Einsatzes für Flüchtlinge als „Volksverräter“ angesehen hatte. Das Gericht stellte wegen des rassistischen Motivs von Ernst die besondere Schwere der Schuld fest, so dass eine vorzeitige Haftentlassung des 48-Jährigen faktisch nicht möglich ist. Diese Entscheidung hielt der BGH in seinem Urteil für rechtmäßig.

Dagegen hatten die Frankfurter Richter den heute 46-jährigen Mitangeklagten Markus H. vom Vorwurf der Beihilfe zur Ermordung Lübckes freigesprochen. Es gebe hierfür keine durchgreifenden Beweise, so dass der Freispruch nach dem Grundsatz „im Zweifel für den Angeklagten“ begründet sei.