Berlin (epd). Die Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung, Kerstin Claus, unterstützt die Vorschläge der EU-Kommission für die Verfolgung von Missbrauchstaten im Internet. Claus sagte dem Evangelischen Pressedienst (epd) in Berlin: „Ich halte es für extrem wichtig, dass diese Richtlinie kommt.“ Es werde Punkte geben, wo man Abstriche machen müsse. Die Debatte in Deutschland über die Vorschläge aus Brüssel sei aber „zu wenig differenziert“, kritisierte Claus.
Hierzulande sehe man vor allem zwei Pole: den Datenschutz und den Kinderschutz. „Aber dazwischen ist sehr viel möglich“, erklärte Claus: „Ich möchte keine verkürzten Debatten über die Vorratsdatenspeicherung oder über Chatkontrollen.“
Claus zufolge zielen die Brüsseler Vorschläge für Chatkontrollen auch darauf, Interaktionsrisiken für Kinder zu verringern, zum Beispiel wenn die erste Kontaktaufnahme eines Täters oder einer Täterin über den Chat eines Online-Spiels erfolge. „Diese Chaträume sind keine private Kommunikation, sondern öffentliche Chats. In der EU-Richtlinie geht es darum, dass diese öffentlichen Chaträume für Kinder sicher sind“, sagte sie. Man könne darüber reden, inwieweit die private Kommunikation per Chat geschützt bleiben müsse, „aber dann muss man doch zugleich sicherstellen, dass in den öffentlichen Chaträumen nicht Kinder und Jugendliche ihre private Telefonnummer an potenzielle Täter abgeben können“.
In den vergangenen Tagen waren die EU-Pläne gegen sexuelle Gewalt erneut in die Kritik geraten. Neben dem EU-Datenschutzbeauftragten hatte auch der Bundesdatenschutzbeauftragte, Ulrich Kelber, die Vorschläge aus Brüssel als Massenüberwachung abgelehnt und zielgerichtete Maßnahmen gefordert, um Missbrauch zu bekämpfen. Der Richtlinien-Entwurf war im Mai dieses Jahres vorgestellt worden und wird nun von den Mitgliedsstaaten und dem EU-Parlament beraten.
Vorgesehen ist zur Vorbeugung und Bekämpfung von sexuellem Missbrauch, dass Online-Dienstanbieter unter bestimmten Bedingungen verpflichtet werden können, die Kommunikation über ihre Plattform auf illegale Inhalte zu scannen, etwa Bilder, Videos und Anbahnungsversuche (Grooming). Derzeit ergreifen nur einige Anbieter solche Maßnahmen freiwillig. Eine neue EU-Behörde zur Prävention und Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern soll ein einheitliches Vorgehen garantieren und die Erkenntnisse anhand ihrer Daten prüfen, bevor sie an die Strafverfolgungsbehörden gemeldet werden.