Gericht untersagt Freien Sachsen inszenierten Habeck-Prozess

Gericht untersagt Freien Sachsen inszenierten Habeck-Prozess

Dresden (epd). Das Verwaltungsgericht Dresden hat das Verbot eines inszenierten Prozesses gegen Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) bestätigt. Die rechtsextreme Kleinstpartei Freie Sachsen hatte für Montag (15. August) angekündigt, in Heidenau bei Dresden das Straßentheaterstück „Habecks Prozess“ aufführen zu wollen, wie das Gericht am Freitag in Dresden mitteilte. Das Stück sollte bereits bei einer Versammlung am 8. August aufgeführt werden, wurde aber untersagt.

Das Gericht sieht bei der geplanten Inszenierung die unmittelbare Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Durch die geplante Form der Darstellung werde Habeck herabgewürdigt, hieß es. Möglicherweise sei mit der Aufführung auch der Tatbestand der Störung des öffentlichen Friedens wegen der Darstellung einer Entführung erfüllt. (Az. 6 L 605/22)

Es könnten Äußerungen getätigt werden, die zur Beleidigung, üblen Nachrede und Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens aufstacheln und die Menschenwürde anderer verletzen - selbst wenn die Grenze zur Strafbarkeit noch nicht überschritten sein sollte, hieß es.

Bei dem Theaterstück sollte eine offensichtlich den Bundeswirtschaftsminister darstellende Person als Gefangener in einem Lieferwagen inszeniert werden, bekleidet mit einem orangefarbenen Overall, in Handschellen und mit einem Sack über dem Kopf.

Die Freien Sachsen hatten sich mit einem Eilantrag an das Gericht gewandt, nachdem die Versammlungsbehörde das geplante Straßentheater untersagt hatte. Laut Gericht hatte die Kleinstpartei moniert, dass das Verbot die Meinungs- und Kunstfreiheit verletze. Gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Dresden kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht eingelegt werden.