Telefonische Krankschreibung wieder möglich

Telefonische Krankschreibung wieder möglich

Berlin (epd). Ab sofort sind wieder Krankschreibungen per Telefon möglich. Der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten, Krankenkassen und Kliniken (G-BA) hat aufgrund der hohen Corona-Inzidenz diese Sonderregel wieder in Kraft gesetzt. Sie gelte vorerst bis zum 30. November 2022, teilte die G-BA am Donnerstag in Berlin mit. Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte können Versicherte mit leichten Atemwegsinfektionen nun wieder nach einer telefonischen Befragung bis zu sieben Tage lang krankschreiben.

Die Erkrankten müssen dafür nicht mehr in die Praxis kommen. Ebenfalls möglich ist eine einmalige Verlängerung per Telefon um sieben Tage. „Wir wollen volle Wartezimmer in Arztpraxen und das Entstehen neuer Infektionsketten vermeiden“, sagte der G-BA-Vorsitzende Josef Hecken.

Neben dem jüngsten Anstieg der Corona-Infektionszahlen stehe in den kommenden Monaten die Erkältungs- und Grippewelle bevor, sagte Hecken. Die telefonische Krankschreibung sei eine einfache, erprobte und bundesweit einheitliche Lösung. Mit ihr schütze man besonders gefährdete Risikogruppen wie Ältere oder chronisch Kranke, die regelmäßig zum Arzt müssen, vor vermeidbaren Infektionen.

Die Möglichkeit der telefonischen Krankschreibung war während der Corona-Pandemie eingeführt worden. Zum 31. Mai 2022 war sie ausgelaufen.

Der Sozialverband VdK begrüßte die Wiedereinführung. Gerade die Risikogruppen könnten sich dadurch viele Kontakte mit Ansteckungsgefahr ersparen, sagte VdK-Präsidentin Verena Bentele in Berlin. Sie litten oft unter besonders schweren Auswirkungen nach einer Corona-Infektion. Die Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) Selbsthilfe lobte den Beschluss ebenfalls. Gerade mit Blick auf gefährdete Gruppen wie chronisch kranke Menschen müssten Alternativen zum Praxisbesuch zur Verfügung stehen, sagte Geschäftsführer Martin Danner.