Virologe Stürmer hält Corona-Plan für nicht ausreichend

Virologe Stürmer hält Corona-Plan für nicht ausreichend

Köln (epd). Der Virologe Martin Stürmer hält die angekündigten neuen Corona-Regeln für nicht ausreichend. Unter anderem hätte er sich eine bundesweit einheitliche Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr gewünscht, sagte der Leiter des Labors für interdisziplinäre Medizin in Frankfurt am Main am Donnerstag im WDR-„Morgenecho“. Busse und Bahnen seien „im Herbst und Winter generell eine Infektionsquelle“. Das am Mittwoch vorgestellte Infektionsschutzgesetz sieht eine verbindliche bundesweite Maskenpflicht nur im Fernverkehr und in Flugzeugen vor.

Stürmer warnte zudem vor der Gefahr eines „Flickenteppichs“, wenn in den Bundesländern unterschiedliche Regelungen angewendet werden. Außerdem fehle ein „handfestes Instrumentarium“ für die Länder, wann sie etwa eine Hotspot-Regelung auslösen dürften. Aber auch bei der Umsetzung anderer Maßnahmen sei überhaupt nicht klar, nach welchen Kriterien das erfolgen solle.

Kritisch sieht der Virologe auch vorgesehene Ausnahmeregelungen von der Maskenpflicht in Innenräumen für frisch Geimpfte und Genesene: „Wer sagt mir denn, dass der angepasste Impfstoff mich wirklich eindeutig vor Infektion und Weitergabe des Virus schützt, wenn ich mich im öffentlichen Bereich aufhalte? Das ist nicht gewährleistet und wird sehr schwer zu kontrollieren sein.“

Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und Justizminister Marco Buschmann (FDP) hatten am Mittwoch über die geplanten Änderungen am Infektionsschutzgesetz informiert. Bundesweit einheitlich sollen ab Oktober lediglich die Schutzmaßnahmen im Fernverkehr der Bahn und beim Fliegen sowie für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen geregelt werden. Neben der Maskenpflicht soll für Kliniken und die Pflege auch eine Testpflicht für Beschäftigte und Besucher gelten, mit Ausnahmen für frisch geimpfte und genesene Personen.

Um die Funktionsfähigkeit des Gesundheitswesens zu gewährleisten, sollen die Bundesländer im Herbst eine Maskenpflicht im Personennahverkehr anordnen können. Eine Maskenpflicht in Innenräumen können die Länder erlassen für alle Menschen, die nicht vollständig geimpft, genesen oder getestet sind. Außerdem sollen die Bundesländer Tests anordnen können, etwa in Schulen und Kindertagesstätten. Das neue Infektionsschutzgesetz soll zum 1. Oktober in Kraft treten.