Bundesregierung: Mehr Masken und neue Corona-Regeln ab Oktober

Bundesregierung: Mehr Masken und neue Corona-Regeln ab Oktober
Lauterbach und Buschmann haben sich über die Corona-Regeln im kommenden Herbst und Winter verständigt. Die meisten Entscheidungen treffen die Bundesländer. Die Maskenpflicht soll wieder erweitert werden. Corona-Tests dürften weniger werden.

Berlin (epd). Von Oktober an sollen in Deutschland wieder mehr Corona-Regeln gelten. Damit will die Bundesregierung für den Herbst und Winter vorsorgen. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) erklärten am Mittwoch in Berlin, sie hätten sich auf entsprechende Änderungen am Infektionsschutzgesetz verständigt.

Um die Funktionsfähigkeit des Gesundheitswesens zu gewährleisten, sollen die Bundesländer im Herbst wieder eine Maskenpflicht in Innenräumen anordnen können für alle Menschen, die nicht vollständig geimpft, genesen oder getestet sind. Eine Maskenpflicht im Personennahverkehr soll ohne Ausnahme gelten. Außerdem sollen die Bundesländer Tests anordnen können, etwa in Schulen und Kindertagesstätten.

Die Maskenpflicht kann erweitert werden, etwa auf Veranstaltungen draußen, wenn in einem Bundesland oder einer Region die Gesundheitsversorgung oder die Funktionsfähigkeit der kritischen Infrastruktur gefährdet ist, also beispielsweise von Polizei und Feuerwehr. Weiterhin können die Länder wieder einen Mindestabstand von 1,5 Metern im öffentlichen Raum anordnen sowie Personenobergrenzen für Veranstaltungen. In Schulen sollen Masken für Kinder ab der fünften Klasse zur Pflicht gemacht werden können, wenn andernfalls der Präsenzunterricht nicht aufrechtzuerhalten ist.

Bundesweit einheitlich werden lediglich die Schutzmaßnahmen im öffentlichen Fern- und Flugverkehr sowie für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen geregelt. Neben der Maskenpflicht soll für Kliniken und die Pflege auch eine Testpflicht für Beschäftigte und Besucher gelten, wiederum mit Ausnahmen für frisch geimpfte und genesene Personen.

Lauterbach betonte, damit hätten Bund und Länder die nötigen Werkzeuge in der Hand. Deutschland solle besser auf den nächsten Coronawinter vorbereitet sein als in den vergangenen Jahren. Buschmann hob hervor, dass die Maßnahmen wirksam und zugleich zumutbar seien. Lockdowns und Kontaktsperren erteile man eine Absage. Auch werde es keine pauschale Maskenpflicht an Schulen mehr geben.

Das Bundeskabinett wolle die Änderungen am Infektionsschutzgesetz im August beschließen, teilten Lauterbach und Buschmann mit. Danach müssen sie vom Bundestag verabschiedet werden. Die neuen Regeln sollen vom 1. Oktober an gelten. Die derzeitigen Bestimmungen, die eigentlich zum 23. September auslaufen, werden deshalb bis Ende September verlängert. Die Änderungen am Infektionsschutzgesetz sind Lauterbach zufolge Teil eines Sieben-Punkte-Plans, der unter anderem eine weitere Impfkampagne, eine Verbesserung der Corona-Datenlage und eine Verschärfung der Schutzvorkehrungen für Pflegeheime vorsieht.

Die Grünen sprachen von einer guten Vorbereitung für den Winter auf klarer Rechtsgrundlage. Wichtig sei vor allem eine „einheitliche und flächendeckende Umsetzung der Maskenpflicht in Innenräumen und im Fern- und öffentlichen Nahverkehr“, mahnten die stellvertretenden Vorsitzenden der Bundestagsfraktion, Maria Klein-Schmeink und Konstantin von Notz.

Die Kassenärzte begrüßten den Entscheidungsspielraum der Länder und die Beschränkung bundeseinheitlicher Schutzmaßnahmen auf vulnerable Gruppen. Der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Andreas Gassen, sagte der in Düsseldorf erscheinenden „Rheinischen Post“, richtig sei außerdem die „Abkehr von der sinnfreien Massentestung“ zugunsten medizinisch sinnvoller Tests bei besonders gefährdeten Gruppen.