Gericht: Platzverweis wegen möglicher Corona-Erkrankung rechtmäßig

Gericht: Platzverweis wegen möglicher Corona-Erkrankung rechtmäßig

Berlin (epd). Die Berliner Polizei darf eine mutmaßlich mit Corona infizierte Person von einer Demonstration ausschließen. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin am Mittwoch entschieden. Gegen das Urteil kann Berufung beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden, teilte das Verwaltungsgericht am Mittwoch mit. (VG 1 K 475/21)

Laut Gericht sah sich der Kläger, der in Berlin öffentlichkeitswirksam Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung kritisch begleite, durch einen Platzverweis der Polizei in seiner Versammlungsfreiheit verletzt. Er befand sich am 25. September 2021 auf dem Hardenbergplatz auf einer Versammlung von Corona-Leugnerinnen und -Leugnern. Nach einem anonymen Hinweis und der Auswertung von Beiträgen in sozialen Netzwerken ging die Polizei den Angaben zufolge davon aus, dass sich der Mann einige Tage zuvor auf einer Feier mit dem Coronavirus angesteckt haben könnte. Er wurde deshalb des Platzes verwiesen.

Der Verweis war nach Einschätzung des Verwaltungsgerichtes recht- und verhältnismäßig, weil für die auf dem Hardenbergplatz befindlichen anderen Personen eine Ansteckungsgefahr bestanden habe. Wegen mehrerer Versammlungen an diesem Tag sei mit einem zusätzlichen Menschenauflauf zu rechnen gewesen.

Bei Unterschreitung eines Mindestabstands von 1,5 Metern sei ohne Verwendung von Masken auch im Freien von einem Übertragungsrisiko auszugehen, so das Gericht. Zudem wäre auch die Verpflichtung zum Tragen einer Maske für den Kläger kein milderes Mittel gewesen, weil dies das Übertragungsrisiko nicht auf null reduziert hätte.