Arbeitsmarktexperte: Bürgergeld darf nicht zur Jobbremse werden

Arbeitsmarktexperte: Bürgergeld darf nicht zur Jobbremse werden

Köln (epd). Das von der Bundesregierung geplante Bürgergeld und die damit verbundene Anhebung der Hartz-IV-Regelsätze kann nach Ansicht des Instituts der Deutschen Wirtschaft (IW) Köln dazu führen, dass Langzeitarbeitslose seltener in neue Jobs vermittelt werden. Grundsätzlich sei eine Anhebung der Regelsätze angesichts der Inflation zwar richtig, sagte der Arbeitsmarktökonom des arbeitgebernahen Instituts, Holger Schäfer, am Donnerstag dem Evangelischen Pressedienst (epd) in Köln. Allerdings dürfe die pauschale Anhebung der Regelsätze nicht dazu führen, dass der Abstand zwischen den Transferleistungen und dem in Aussicht stehenden Arbeitslohn für den Empfänger zu gering wird, um in einen Job zu wechseln.

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hatte am Mittwoch Details für das geplante Bürgergeld präsentiert, das im kommenden Jahr das derzeitige Hartz-IV-System ablösen soll. Unter anderem sollen Menschen, die etwa wegen eines Jobverlusts auf Sozialleistungen angewiesen sind, künftig mehr Vermögen - das sogenannte Schonvermögen - behalten. Heil stellte auch eine Erhöhung des jetzigen Hartz-IV-Regelsatzes in Aussicht, nannte aber noch keine Höhe. Zudem soll in den ersten sechs Monaten des Bezugs des Bürgergeldes eine „Vertrauenszeit“ gelten, in der die Jobcenter gegen die Empfänger der Transferleistungen keine Sanktionen verhängen dürfen.

Diese Karenzzeit sei als „sanfter Übergang“ gedacht, betonte Schäfer, verabschiede sich jedoch von dem Prinzip des „Fördern und Fordern“. Die Bezieher der Transferleistungen könnten sich so in den sechs Monaten der „Vertrauenszeit“ in der Situation einrichten. „Und dann ist es möglicherweise zu spät, dass die Leute mit guten Chancen auf den Arbeitsmarkt zurückkehren.“ Mit dieser Regelung sende die Bundesregierung „das falsche Signal“.

Ähnliches gelte für die Pläne zur Anhebung des Schonvermögens, da dieses auch für Hartz-IV-Bezieher derzeit nicht zu gering sei, sagte Schäfer. In dieser Sache fehle ihm „eine Begründung dafür, warum die Schonvermögen, so wie sie sind, jetzt wirklich zu niedrig sein sollen“, erklärte der IW-Experte.