Brüssel (epd). Die EU-Kommission hat ein Vertragsverletzungsverfahren zur Umsetzung der Barrierefreiheit gegen Deutschland eingeleitet. Die EU-Kommission habe die Bundesregierung am Mittwoch dazu aufgefordert, den europäischen Rechtsakt zur Barrierefreiheit in nationales Recht umzusetzen, heißt es in einer Pressemitteilung.
Innerhalb der EU müssen bestimmte Produkte und Dienstleistungen, etwa öffentliche Verkehrsmittel, Bankdienstleistungen oder Online-Geschäfte, für Menschen mit Behinderungen zugänglich sein. Barrierefreiheit sei eine Voraussetzung für die gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft, hieß es weiter. Betroffen sind den Angaben zufolge EU-weit fast 87 Millionen Bürgerinnen und Bürger.
Deutschland hat nun zwei Monate Zeit, um auf die Aufforderung der EU zu antworten und die Umsetzung abzuschließen. Damit ist die Bundesregierung nicht alleine. 23 weitere Staaten haben den Rechtsakt noch nicht in nationales Recht umgesetzt, darunter etwa Polen und Ungarn. Nur Dänemark, Estland und Italien bilden die Ausnahme.