DRK: Ehrenamt im Katastrophenschutz gleichstellen

DRK: Ehrenamt im Katastrophenschutz gleichstellen

Düsseldorf (epd). Ein Jahr nach der Flutkatastrophe in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen dringt das Deutsche Rote Kreuz (DRK) auf eine bessere Unterstützung für ehrenamtliche Tätigkeiten im Katastrophenschutz. „Wir brauchen dringend die rechtliche Gleichstellung der ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer aller Hilfsorganisationen. Zurzeit können aufgrund eines Bundesgesetzes etwa die Helfer des Technischen Hilfswerks bei Einsätzen und Lehrgängen von ihrer Arbeit freigestellt werden, sind weiterhin versichert und profitieren von einer Lohnfortzahlung. Bei anderen Hilfsorganisationen hängt es davon ab, aus welchem Bundesland man kommt“, sagte die Präsidentin des Deutschen Roten Kreuzes, Gerda Hasselfeldt, der Düsseldorfer „Rheinischen Post“ (Montag).

Dann müssten die Hilfsorganisationen mit Arbeitgebern verhandeln, teilweise gingen sie in Vorleistung, und nicht selten würden sie alleingelassen. „Dies führt zu verständlichem Unmut unter den ehrenamtlich Tätigen und deren Arbeitgebern“, sagte Hasselfeldt. Es binde Zeit und Arbeitskraft, die für die schnelle Hilfe der in Not geratenen Menschen gebraucht würden.

Auf die Frage, ob die Flutkatastrophe etwas im Bewusstsein der Politik geändert habe, sagte Hasselfeldt: „Mein Eindruck ist: Nach den jüngsten Erfahrungen sind die Politiker aufgeschlossener. Aber den Worten müssen auch Taten folgen.“

Bei der Flutkatastrophe im Juli 2021 waren in Deutschland mehr als 180 Menschen ums Leben gekommen: 135 in Rheinland-Pfalz und 49 in Nordrhein-Westfalen. Vor allem im Ahrtal richtete die Flut schwere Verwüstungen an: Etwa 17.000 Menschen verloren ihren gesamten Besitz.