Högel-Vorgesetzte: Gericht sieht bisher keine Beweise für Mitschuld

Högel-Vorgesetzte: Gericht sieht bisher keine Beweise für Mitschuld

Oldenburg (epd). Im Prozess gegen ehemalige Vorgesetzte des Patientenmörders Niels Högel lässt sich aus Sicht des Oldenburger Landgerichtes für einen Teil der Angeklagten eine Verurteilung derzeit „nicht mit ausreichender Gewissheit“ rechtfertigen. Das gelte für die vier Angeklagten aus dem Klinikum Oldenburg, sagte der Vorsitzende Richter Sebastian Bührmann am Montag in einer vorläufigen Einschätzung des bisherigen Verfahrensverlaufes etwa zur Hälfte der bisher angesetzten Prozessdauer. (Az.: 5 Ks 20/16)

In dem Verfahren, das im Februar begonnen hatte, will die Schwurgerichtskammer klären, ob sich Vorgesetzte Högels mitschuldig machten. Ihnen wirft die Staatsanwaltschaft in unterschiedlichem Umfang Beihilfe zum Totschlag beziehungsweise versuchten Totschlag jeweils durch Unterlassen vor. Angeklagt sind drei Ärzte sowie drei leitende Pflegerinnen und Pfleger und ein Ex-Geschäftsführer der Kliniken Oldenburg und Delmenhorst.

Zwar gehe die Kammer davon aus, dass sich im Klinikum Oldenburg durchaus ein beträchtliches Misstrauen gegenüber Högel entwickelt habe, sagte Bührmann. Dieses Misstrauen habe sich im Laufe der Zeit noch gesteigert. Doch auch ein deutliches Unbehagen reiche für die Feststellung vorsätzlichen Verhaltens nicht aus. Abzuwarten bleibe, ob sich dies im Verlauf der weiteren Beweisaufnahme noch ändere. Nötig seien konkrete Anhaltspunkte.

Der Ex-Krankenpfleger Högel war am 6. Juni 2019 vom Oldenburger Landgericht zu einer lebenslangen Haft wegen 85 Morden verurteilt worden. Er hatte Patienten mit Medikamenten vergiftet, um sie anschließend reanimieren zu können. So wollte er als Lebensretter glänzen.