Regierung legt Eckpunkte für Neuregelung der Geschlechtsänderung vor

Regierung legt Eckpunkte für Neuregelung der Geschlechtsänderung vor

Berlin (epd). Der Geschlechtseintrag im Pass soll künftig durch eine einfache Erklärung beim Standesamt geändert werden können. Das sehen Eckpunkte für ein sogenanntes Selbstbestimmungsgesetz vor, die Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) und Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) am Donnerstag in Berlin vorstellten. Die bisherigen Hürden dafür seien menschenverachtend und entwürdigend, sagte Paus. Das geltende Rechte behandele Transsexuelle wie Kranke, sagte Buschmann.

Die Bundesregierung plant den Eckpunkten zufolge eine Abschaffung des Transsexuellengesetzes, wie es im Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP vereinbart wurde. Das Gesetz fordert von Menschen, die ihr Geschlecht im Pass ändern wollen, bislang zwei psychiatrische Begutachtungen, bei denen intime Fragen gestellt werden, die von Betroffenen als entwürdigend empfunden werden. Entscheiden muss dann ein Gericht. Nach Angaben des Bundesfamilienministeriums entscheiden die Gerichte in 99 Prozent der Fälle im Sinne der Antragsteller und Antragstellerinnen.

Die ärztliche Begutachtung sowie die Notwendigkeit eines Gerichtsverfahrens sollen künftig entfallen. Per Erklärung beim Standesamt sollen Volljährige künftig Geschlecht und Vorname im Pass ändern lassen können. Bei Minderjährigen ist die Zustimmung der Eltern erforderlich. In Konfliktfällen soll ein Familiengericht entscheiden.

Im Gesetz soll es nur um die Personenstandsregelung gehen. Bei Entscheidungen über geschlechtsangleichende Maßnahmen sollen auch weiterhin fachmedizinische Regelungen herangezogen werden, betonten Buschmann und Paus.