Bundesrat billigt Aussetzung von Hartz-IV-Sanktionen

Bundesrat billigt Aussetzung von Hartz-IV-Sanktionen

Berlin (epd). Die Sanktionen für Hartz-IV-Empfänger werden für ein Jahr ausgesetzt. Der Bundesrat billigte am Freitag in Berlin das vom Bundestag bereits beschlossene Gesetz, wonach die Bezüge von Langzeitarbeitslosen bei Pflichtverletzungen nicht mehr gekürzt werden. Ausnahmen sind wiederholte Meldeversäumnisse oder das Nichterscheinen zu Terminen. Dafür kann der Regelsatz um bis zu zehn Prozent gekürzt werden.

Hintergrund des Gesetzes, das zum 1. Juli in Kraft treten soll, sind zum einen die Pläne der Bundesregierung für ein Bürgergeld anstelle der bisherigen Hartz-IV-Leistungen. Mit der Reform sollen auch die Sanktionen neu geregelt werden. Zum anderen muss der Gesetzgeber die Sanktionen nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts überarbeiten. Es hatte 2019 entschieden, dass eine Kürzung der Grundsicherung um mehr als 30 Prozent das Existenzminimum gefährdet und damit nicht zulässig ist. Die Pflicht zur Mitwirkung beurteilten die Richter generell aber als verfassungsgemäß.

Zum nächsten Jahr will die Koalition aus SPD, Grünen und FDP ein sogenanntes Bürgergeld einführen, das die bisherige Grundsicherung ablösen und auch die sogenannten Mitwirkungspflichten von Arbeitslosen neu regeln soll. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hat einen Gesetzentwurf zur Einführung des Bürgergelds für den Sommer angekündigt.