Die Kreuze in Bayerns Amtsstuben bleiben hängen

Die Kreuze in Bayerns Amtsstuben bleiben hängen
Verwaltungsgerichtshof weist Klagen gegen Söders "Kreuzerlass" zurück
Unter großem Medienrummel hatte Bayerns Ministerpräsident Söder 2018 den "Kreuzerlass" auf den Weg gebracht - seither müssen in Dienstgebäuden des Freistaats im Eingangsbereich Kreuze hängen. Klagen dagegen bleiben weiterhin erfolglos.

München (epd). Die Kreuze in den Eingangsbereichen bayerischer Behörden und Dienstgebäude bleiben hängen: Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat die Klagen und Beschwerden gegen den umstrittenen „Kreuzerlass“ der bayerischen Staatsregierung vom April 2018 abgewiesen, wie er am Donnerstag mitteilte. Die Entscheidungsgründe in den beiden Verfahren (Az: 5 N 20.1331 und Az: 5 B 22.674) lägen noch nicht schriftlich vor. Dies geschehe „in den kommenden Wochen“. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) begrüßte die Entscheidung.

Geklagt hatten gegen den Kreuzerlass der Bund für Geistesfreiheit Bayern und München sowie 25 Einzelpersonen - der Bund für Geistesfreiheit hatte zudem Berufung gegen eine frühere Entscheidung in der Sache eingelegt. Die rechtlichen Schritte gegen den Kreuzerlass bleiben auf bayerischer Ebene damit weiter ohne Erfolg. Der BayVGH hat dem Bund für Geistesfreiheit allerdings die Möglichkeit eingeräumt, gegen die Abweisung von Klage und Berufung Revision beim Bundesverwaltungsgericht einzulegen. Für die 25 Einzelkläger gilt dies nicht.

Die Kläger hatten sich gegen den 2018 in Kraft getretenen Paragrafen 28 der Allgemeinen Geschäftsordnung für die Behörden des Freistaates Bayern gewandt. Darin heißt es, dass im Eingangsbereich eines jeden Dienstgebäudes als Ausdruck der geschichtlichen und kulturellen Prägung Bayerns „gut sichtbar ein Kreuz anzubringen ist“, teilte der BayVGH weit. Die mündliche Verhandlung zu der Angelegenheit hatte am 25. Mai vor dem 5. Senat des Verwaltungsgerichtshofs in München stattgefunden, die beiden Urteile wurden am Mittwoch (1. Juni) gefällt.

Der bayerische Innenminister Joachim Herrmann sagte, die Kläger hätten sich mit ihren Einwänden „gegen die Anbringung von Kreuzen im Eingangsbereich staatlicher Dienstgebäude als Ausdruck der geschichtlichen und kulturellen Prägung Bayerns“ nicht durchsetzen können. Dies begrüße er. „Jetzt gilt es, die Urteilsgründe abzuwarten.“ Beim Bund für Geistesfreiheit Bayern und München war am Donnerstagnachmittag niemand für eine erste Stellungnahme erreichbar.

Das bayerische Kabinett hatte im April 2018 auf Initiative von Ministerpräsident Markus Söder (CSU) den Kreuzerlass beschlossen. Dagegen geklagt hatte unter anderem der religionskritische Bund für Geistesfreiheit. Er sieht durch die Kreuze in den bayerischen Amtsstuben die Glaubens-, Gewissens- und Weltanschauungsfreiheit seiner Mitglieder verletzt. Die Kläger wollten erreichen, dass die bayerische Staatsregierung dazu verpflichtet wird, Neutralität zu wahren und die Kreuze aus dem Eingangsbereich von Landesbehörden wieder zu entfernen.