IS-Rückkehrerin muss drei Jahre und drei Monate ins Gefängnis

IS-Rückkehrerin muss drei Jahre und drei Monate ins Gefängnis

Celle (epd). Wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland in fünf Fällen hat das Oberlandesgericht Celle eine IS-Rückkehrerin zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten verurteilt. In einem Fall erfolgte die Tat aus Sicht der Richter in Einheit mit schwerer Entziehung Minderjähriger, in einem weiteren Fall mit Beihilfe zu einem Verbrechen gegen die Menschlichkeit durch Versklavung, wie das Gericht am Mittwoch mitteilte (Az.: 4 StS 3/21).

Die heute 34-jährige Frau war nach Erkenntnissen des Gerichts 2014 mit einer Begleiterin nach Syrien ausgereist und hatte sich dort der Terror-Miliz „Islamischen Staat“ angeschlossen. Dabei nahm sie ihre damals vier Jahre alte Tochter gegen den Willen des Vaters mit. In Syrien heiratete sie nacheinander mehrere IS-Mitglieder. Indem sie sich um den Haushalt kümmerte, habe sie es den Männern ermöglicht, an Kampfhandlungen teilzunehmen.

Die Beschuldigte habe ihre Tochter sowie ihre in Syrien geborenen beiden Söhne im Sinne der radikal-islamistischen Lehre des IS erzogen. Ihre zu diesem Zeitpunkt sechsjährige Tochter habe sie zur Steinigung einer Frau mitgenommen und ihr Hinrichtungsvideos gezeigt. Schließlich habe sie im Haushalt eines Sklavenhändlers für einige Tage die Arbeitskraft einer vom IS versklavten Jesidin ausgenutzt und sie bei einem Gang in die Stadt überwacht.

Seit ihrer Gefangennahme in Syrien Anfang 2019 war die Frau mit ihren Kindern in zwei kurdischen Lagern untergebracht. Sie wurde am 7. Oktober 2021 bei ihrer Einreise nach Deutschland über den Flughafen Frankfurt am Main festgenommen.

Die Angeklagte habe die Vorwürfe in dem Verfahren weitgehend eingeräumt, sagte ein Gerichtssprecher. Ihr Geständnis sei in der Beweisaufnahme überwiegend bestätigt worden. Inzwischen habe sich die Frau glaubhaft vom „Islamischen Staat“ distanziert. Weiter habe das Gericht zu ihren Gunsten berücksichtigt, dass sie keine „Hardlinerin“ gewesen sei und der Anschluss an den IS für sie auch eine Flucht aus ihrer vorherigen Lebenssituation dargestellt habe.

Der Generalbundesanwalt hatte eine Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten beantragt, der Verteidiger eine Haftstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das Gericht ordnete wegen weiterhin bestehender Fluchtgefahr die Fortdauer der Untersuchungshaft an.