Friedensbewegung: Keine Grundgesetzänderung für Aufrüstung

Friedensbewegung: Keine Grundgesetzänderung für Aufrüstung

Frankfurt a.M. (epd). Die Friedensbewegung ist strikt dagegen, das von der Regierung geplante Sondervermögen für die Bundeswehr in Höhe von 100 Milliarden Euro am 3. Juni im „Hauruck-Verfahren“ durch den Bundestag beschließen zu lassen. „Das Sondervermögen ist nichts weiter als ein Kriegskredit. Wir sagen nein zur Änderung des Grundgesetzes“, heißt es in einer am Donnerstag in Frankfurt am Main verbreiteten Erklärung einer Aktionskonferenz der Friedensbewegung. Benötigt werde das Geld vielmehr für die „sozial-ökologische Transformation, für weltweiten Klimaschutz und globale Gerechtigkeit“.

Die für den 3. Juni „überfallartig angesetzte“ Abstimmung im Bundestag signalisiere, dass es eine schwindende Unterstützung in der Bevölkerung für die Aufrüstung und den „Kriegskurs der Bundesregierung“ gebe, heißt es in der Erklärung weiter. Die Friedensbewegung werde darauf mit Informationsveranstaltungen und Protestaktionen reagieren.