Kommunalministerin fordert Überprüfung der Armutszuwanderung

Kommunalministerin fordert Überprüfung der Armutszuwanderung

Essen, Düsseldorf (epd). Die nordrhein-westfälische Kommunalministerin Ina Scharrenbach (CDU) hat sich besorgt über die Armutszuwanderung aus Südosteuropa nach NRW geäußert. „Die Europäische Union muss nach acht Jahren Arbeitnehmer-Freizügigkeit mit Rumänien und Bulgarien dringend überprüfen, was gut und was schlecht gelaufen ist“, sagte sie der Essener „Westdeutschen Allgemeinen Zeitung“ (WAZ, Samstag). Die EU dürfe nicht die Augen davor verschließen, wenn es in einzelnen Regionen Entwicklungen gibt, die zu „Frust und Verdruss“ führten.

Zu bevorstehenden Beitritten von Staaten aus dem Westbalkan in die EU sagte die Ministerin: „Diese Staaten gehören in die EU. Aber Fehler dürfen sich nicht wiederholen.“ Der Auftrag der Politik sei es, die Arbeitnehmer-Freizügigkeit zu schützen. „Wenn ich aber merke, dass diese Freizügigkeit zum Teil unterlaufen wird mit anderen Beweggründen, weil das Wirtschaftsgefälle zwischen Deutschland und Rumänien und Bulgarien so groß ist, dann muss man dafür Sorge tragen, dass das korrigiert wird.“ Sonst würden die Vorbehalte von Bürgern gegen diese Freizügigkeit zunehmen.

Scharrenbach kritisierte auch die Regeln beim Melderecht: „Ich verstehe nicht, warum jemand, der aus dem EU-Ausland einreist, drei Monate Zeit hat, um sich bei den Behörden anzumelden, und jeder Bundesbürger sich innerhalb von 14 Tagen melden muss.“

Im Zeitraum von 2013 bis 2021 ist nach Angaben des NRW-Kommunalministeriums die Zahl der in NRW lebenden ausländischen Staatsangehörigen aus Bulgarien von 31.097 auf 96.715 und aus Rumänien von 49.154 auf 156.480 angestiegen. Die reguläre Einwanderung aus den beiden Staaten erfolgt im Zuge von Arbeitsaufnahmen in Nordrhein-Westfalen, etwa durch Anwerbung von Arbeitskräften durch die fleischverarbeitende Industrie sowie im Logistikbereich.

Infolge einer Gesetzesänderung auf niederländischer Seite kommt es nach Ministeriumsangaben vermehrt zu Zuzügen von Arbeitsmigranten aus den EU-Mitgliedstaaten Rumänien, Bulgarien und Polen in die Kommunen der deutschen Grenzregion, verbunden mit Aufnahme oder Fortsetzung der Beschäftigung in den Niederlanden. Zusätzlich sind Menschen aus südosteuropäischen Staaten zugewandert, die einen besonderen gesellschaftlichen Unterstützungsbedarf haben, die sogenannte Armutszuwanderung.