Volksverhetzungs-Verfahren gegen Priester eingestellt

Volksverhetzungs-Verfahren gegen Priester eingestellt
Polnischer Theologe hatte Homosexuelle verunglimpft
Das Amtsgericht Köln hat ein Volksverhetzungs-Verfahren gegen zwei katholische Priester eingestellt. Ihnen war vorgeworfen worden, Hass gegen Homosexuelle zu schüren.

Köln (epd). Das Amtsgericht Köln hat das Volksverhetzungs-Verfahren gegen den polnischen Priester Dariusz Oko am Freitag gegen eine Zahlung von 3.000 Euro eingestellt. Er hatte homosexuelle Priester in der katholischen Kirche in einem Artikel unter anderem als „Krebsgeschwür“ und „Parasiten“ verunglimpft. Das Amtsgericht hatte deshalb bereits im vergangenen Jahr einen Strafbefehl über 4.800 Euro gegen ihn verhängt. Dagegen hatte Oko Einspruch eingelegt (Az.: 535 Cs 127/21).

Das Gericht entschied am Freitag außerdem, dass Chefredakteur Johannes Stöhr, der den Artikel in der Kölner Zeitschrift „Theologisches“ veröffentlichte, 4.000 Euro zahlen muss. Seine Geldstrafe ist höher, weil er deutlich mehr Einkommen hat als Oko. Angezeigt worden waren die beiden Theologen von dem Münchener Priester Wolfgang Rothe.

Ausschlaggebend für die Einstellung des Verfahrens war nach Angaben des Gerichts, dass Oko sich von seiner Wortwahl distanziert habe. Zudem habe er erklärt, diese künftig besser prüfen zu wollen. In dem Artikel „Über die Notwendigkeit, homosexuelle Cliquen in der katholischen Kirche zu begrenzen“ hatte Oko angeprangert, es gebe in der katholischen Kirche eine „Homo-Mafia“, die sich dort wie ein Krebsgeschwür ausbreite, das „sogar bereit ist, seinen Wirt zu zerstören.“

Oko weist in dem Beitrag auch homosexuellen Priestern die Hauptverantwortung für den Missbrauch an Kindern und Jugendlichen in der katholischen Kirche zu. 80 Prozent der Priester, die sich des Missbrauchs an Minderjährigen schuldig machten, seien homosexuell, heißt es dort. Oko argumentierte, er habe sich in seinem Artikel nicht auf Homosexuelle im Allgemeinen, sondern nur auf homosexuelle Priester bezogen, die Missbrauch betrieben.

Der Münchner Priester Wolfgang Rothe, der Anzeige gegen die beiden Theologen erstattet hatte, sagte am Rande der Gerichtsverhandlung, er habe sich moralisch verpflichtet gefühlt, etwas gegen die Verunglimpfung Homosexueller in Okos Artikel zu unternehmen. „Für Hass und Hetze darf es in einer demokratischen Gesellschaft keine Nische geben.“ Er habe sich auch als Christ in der Pflicht gefühlt, gegen die Äußerungen in dem Artikel vorzugehen. „Denn gerade als Christen sollten wir für diskriminierte Minderheiten eintreten.“

Rothe erklärte, er sei seit der Anzeige selbst Hetze im Internet ausgesetzt. Aus katholischen Kreisen werde er als „Nestbeschmutzer“ beschimpft. Aus dem rechtspolitischen Spektrum werde ihm vorgeworfen, die Wissenschaftsfreiheit zu verletzen.

Oko, wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Päpstlichen Universität Johannes Paul II in Krakau, wird in Polen wegen seiner radikal konservativen Haltung häufig als Gast in Fernseh-Sendungen eingeladen. Die polnische Regierung hatte den Kölner Strafbefehl gegen Oko scharf verurteilt. Polens nationalkonservativer Vizejustizminister Marcin Romanowski hatte kritisiert, „die Verhängung von Strafen für wissenschaftliche Arbeiten“ bedrohe „fundamentale Freiheitsrechte und europäische Standards.“