Bundestag stimmt für weitgehende Aussetzung von Hartz-IV-Sanktionen

Bundestag stimmt für weitgehende Aussetzung von Hartz-IV-Sanktionen

Berlin (epd). Bis zum voraussichtlichen Inkrafttreten des von der Bundesregierung geplanten Bürgergelds werden die Sanktionen für Sozialhilfeempfänger entschärft. Mit den Stimmen von SPD, Grünen und FDP beschloss der Bundestag am Donnerstag ein Gesetz zur Aussetzung der Hartz-IV-Sanktionen für ein Jahr. Leistungskürzungen sind demnach nur noch nach einem wiederholten Meldeversäumnis möglich und werden auf zehn Prozent des Regelbedarfs begrenzt.

2019 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass eine Kürzung der Grundsicherung um mehr als 30 Prozent das Existenzminimum gefährdet und damit nicht zulässig ist. Die Pflicht zur Mitwirkung beurteilten die Richter generell aber als verfassungsgemäß.

Zum nächsten Jahr will die Koalition aus SPD, Grünen und FDP ein sogenanntes Bürgergeld einführen, das die bisherige Grundsicherung ablösen und auch die sogenannten Mitwirkungspflichten von Arbeitslosen neu regeln soll. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hat einen Gesetzentwurf zur Einführung des Bürgergelds für den Sommer angekündigt.

Die Union kritisierte die weitgehende Abschaffung der Sanktionen. Die Linke forderte dagegen, auch die Sanktionen bei Meldeversäumnissen aufzugeben. Das Moratorium wird nach Einschätzung der Bundesregierung Mehrausgaben von rund zwölf Millionen Euro für dieses Jahr zur Folge haben. Der allergrößte Teil - rund 11,6 Millionen Euro - entfällt dabei auf den Bund, der Rest auf die Länder.