Orthodoxe Rabbinerkonferenz kritisiert "Nakba"-Demonstrationen

Orthodoxe Rabbinerkonferenz kritisiert "Nakba"-Demonstrationen
Berliner Gericht bestätigt Verbot der Versammlungen
Die Orthodoxe Rabbinerkonferenz Deutschland (ORD) kritisiert Demonstrationen zum "Nakba-Tag" pro-palästinensischer Gruppen in Deutschland. Das Verwaltungsgericht Berlin bestätigte die Verbote der Kundgebungen. In Freiburg dürfen sie stattfinden.

München, Berlin, Freiburg (epd). Die Orthodoxe Rabbinerkonferenz Deutschland (ORD) kritisiert Demonstrationen zum „Nakba-Tag“ pro-palästinensischer Gruppen in Deutschland. Unter anderem in Berlin und Freiburg seien solche Veranstaltungen geplant „und von den örtlichen Behörden trotz des israelfeindlichen und antijüdischen Charakters genehmigt“, teilte die Rabbinerkonferenz, der 55 Mitglieder angehören, am Freitag in München mit.

In Berlin wurden die Demonstrationen allerdings verboten. In Eilverfahren, die dagegen angestrengt wurden, bestätigte das Verwaltungsgericht Berlin am Freitag die Verbote (AZ: VG 1 L 180/22). Die Stadt hatte bereits am Donnerstag erklärt, alle Proteste zum „Nakba-Tag“ untersagt zu haben, darunter fünf angemeldete Versammlungen von Freitag bis Sonntag. Es bestehe die unmittelbare Gefahr, dass es dabei unter anderem zu volksverhetzenden, antisemitischen Ausrufen, Einschüchterungen und Gewalttätigkeiten komme, hieß es in der Begründung der Berliner Versammlungsbehörde.

Die Stadt Freiburg teilte hingegen auf epd-Anfrage mit, die Versammlungen bedürften rechtlich keiner Genehmigung. Sie müssten lediglich angemeldet werden. Die Stadt habe die für Sonntag angekündigte Veranstaltung nicht untersagt. Sie falle unter das Grundrecht der Versammlungsfreiheit. Am Tag der „Nakba“, arabisch für Katastrophe, gedenken die Palästinenser der Flucht und Vertreibung Hunderttausender Menschen im Zuge der Staatsgründung Israels 1948.

Die Orthodoxe Rabbinerkonferenz kritisierte, es sei für die in Deutschland lebenden Jüdinnen und Juden unverständlich, dass solche Demonstrationen, „die in der Vergangenheit mehrmals ihren wahren Charakter als klar israelfeindliche und antisemitische Versammlung gezeigt haben und in Gewalt umgeschlagen sind“, überhaupt noch stattfinden dürften. Der dort propagierte Hass und Aufruf zu Gewalt gegen Juden und den Staat Israel sei auch ein Angriff auf die in Deutschland bestehende freiheitlich-demokratische Grundordnung.

Besonders schmerzlich sei, dass in Freiburg eine solche Veranstaltung ausgerechnet auf dem Platz der Alten Synagoge stattfinde.„Man mag mit der israelischen Politik nicht immer einverstanden sein, doch die hier in Deutschland und Europa lebenden Juden sind für die Kritik am Staat Israel die falsche Adresse, denn sie sind in erster Linie Bürgerinnen und Bürger eines europäischen Staates, und das in vielen Fällen schon seit Jahrhunderten“, heißt es in dem Statement.

Das Verwaltungsgericht Berlin bestätigte das Verbot der Stadt unter Verweis auf Veranstaltungen aus dem Vorjahr sowie aus April und Mai 2022. So sei es in der Vergangenheit zu Flaschen- und Steinwürfen auf Polizisten und zum Einsatz von Pyrotechnik gekommen. Zu erwarten seien außerdem aller Voraussicht nach Äußerungen seitens der Teilnehmenden, die als öffentliche Aufforderung zu Straftaten beziehungsweise als Volksverhetzung strafbar seien.