Bundespolizei: Dokumentenlage maßgeblich bei Einreise aus Ukraine

Bundespolizei: Dokumentenlage maßgeblich bei Einreise aus Ukraine

Berlin (epd). Die Bundespolizei lässt nach eigenen Angaben Flüchtlinge aus der Ukraine unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit nach Deutschland einreisen. Im Rahmen einer intensivierten Binnengrenzfahndung würden Pass- und Reisedokumente an der deutsch-polnischen Grenze im größtmöglichen Umfang gesichtet, sagte eine Sprecherin dem Evangelischen Pressedienst (epd) am Donnerstag in Berlin. Maßgeblich für polizeiliche Maßnahmen seien dabei nicht Herkunft oder Aussehen, sondern die Dokumentenlage.

Nach Kriegsbeginn waren Vorwürfe gegen die Bundespolizei erhoben worden, unter den Ukraine-Flüchtlingen vor allem Nicht-weiße Menschen mitunter zunächst an der Einreise zu hindern.

Sollten Personen festgestellt werden, gegen die ein nationales Einreise- oder Aufenthaltsverbot, eine schengenweite Einreiseverweigerung oder ein Haftbefehl bestehen oder bei denen erhebliche Zweifel an der Vertriebenensituation vorliegen, würden polizeiliche Maßnahmen einschließlich der Prüfung aufenthaltsbeendender Maßnahmen vorgenommen, sagte die Sprecherin der Bundespolizei. Beim Vorliegen eines Schutzersuchens würden die Betroffenen dann in der Regel an die Ausländerbehörden oder Erstaufnahmeeinrichtungen weitergeleitet.

Derzeit dürften alle ukrainischen Staatsangehörigen und alle anderen Drittstaatsangehörigen, die sich am 24. Februar in der Ukraine aufgehalten haben, ohne Aufenthaltstitel nach Deutschland einreisen, sagte die Sprecherin. Fragen zur Zahl der Einreisenden, denen die Weiterfahrt an der deutsch-polnischen Grenze zunächst verweigert wurde, blieben unbeantwortet.