Berlin (epd). Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert in der Debatte über die Aufnahme von Geflüchteten aus der Ukraine in Deutschland ein besonderes Augenmerk auf die Situation der geflüchteten Kinder und Jugendlichen. „Seit Ausbruch des Krieges sind es vor allem Frauen und Kinder, die sich auf der Flucht befinden“, erklärte der Präsident des Deutschen Kinderhilfswerks, Thomas Krüger, am Freitag in Berlin.
Bereits jetzt seien viele Geflüchtete in Deutschland eingetroffen. „Bei den geflüchteten Kindern handelt es sich um eine besonders vulnerable Gruppe, auf die ein besonderes Augenmerk gelegt werden muss. Das gilt insbesondere für unbegleitete minderjährige Geflüchtete“, fügte Krüger hinzu.
Die Aufnahme von geflüchteten Kindern sei eine humanitäre Verpflichtung der Gesellschaft. Für ihre Aufnahme und Integration gelten die Vorgaben der UN-Kinderrechtskonvention, der Europäischen Grundrechtecharta und des Kinder- und Jugendhilfegesetzes. Diese normierten eindeutig die Vorrangstellung des Kindeswohls bei allen Entscheidungen von Staat und Gesellschaft sowie das Recht der Kinder auf Förderung, Schutz und Beteiligung. „An diesen Eckpunkten muss sich eine staatliche Gesamtstrategie ausrichten“, mahnte der Präsident des Kinderhilfswerks.
Geflüchtete Kinder müssten Anspruch auf Leistungen der Sozialsysteme haben und dürften nicht auf die Inanspruchnahme der unzureichenden Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz angewiesen sein, forderte das Kinderhilfswerk. Überdies gehörten sie nicht in Gemeinschaftsunterkünfte, sie bräuchten bedarfsgerechte Wohnmöglichkeiten.