Anwältin: Erwähnung der Tochter in "NSU 2.0"-Drohfax war Eskalation

Anwältin: Erwähnung der Tochter in "NSU 2.0"-Drohfax war Eskalation

Frankfurt a.M. (epd). Im Prozess um die „NSU 2.0“-Drohschreiben hat am Montag vor dem Landgericht Frankfurt am Main die Hauptzeugin Seda Basay-Yildiz ausgesagt. Erstmals sei am 2. August 2018 in ihrer Kanzlei ein mit „NSU 2.0“ signiertes Fax eingegangen, in dem ihre Adresse und der Name ihrer damals 22 Monate alten Tochter erwähnt worden seien, sagte die Frankfurter Rechtsanwältin: „Die Nennung ihres Namens hat mich tief getroffen. Das war eine Eskalation.“ Noch am nächsten Tag habe sie bei der Polizei Anzeige erstattet.

Seitdem holten nur noch sie, ihr Mann und ihre Eltern die Tochter von der Kita ab - „und zwar im Auto, nicht zu Fuß, mit dem Fahrrad oder dem Roller“. Sie selbst habe zunächst das Büro gemieden, von zu Hause aus gearbeitet und Veranstaltungen abgesagt. Ihre Eltern seien „völlig verunsichert“ gewesen, „die Unbekümmertheit war weg“. Als schließlich im Dezember 2018 in einem weiteren Drohfax die Namen und Geburtsdaten ihrer Eltern aufgetaucht und wenig später angekündigt worden sei, die Tochter „zu schlachten“, sei das der Anlass gewesen, die Kleine „keine Sekunde mehr allein zu lassen“ und das Haus zu sichern.

Auch der Bonner Rechtsanwalt Mehmet Daimagüler wurde am Montag von der Vorsitzenden Richterin Corinna Distler in den Zeugenstand gerufen. Er habe erstmals im Dezember 2018 ein Drohschreiben mit dem Absender „Türkensau“ und der Signatur „NSU 2.0“ bekommen, sagte Daimagüler. Insgesamt habe er in den vergangenen zehn Jahren mehr als 1.500 Beleidigungs- und Drohschreiben erhalten. Angst habe er keine, aber psychisch hätten ihn die Drohungen belastet, und er habe professionelle Hilfe gesucht.