Griese: Strafrecht bei Abtreibung "nicht der adäquate Weg"

Griese: Strafrecht bei Abtreibung "nicht der adäquate Weg"

Berlin (epd). Die SPD-Politikerin Kerstin Griese hat die geplante Streichung des Werbeverbots für Abtreibungen verteidigt und sich für eine darüber hinaus gehende Reform der gesetzlichen Regelung zum Schwangerschaftsabbruch ausgesprochen. „Mir ist wichtig, dass Frauen in Not jede Unterstützung bekommen, die sie brauchen“, sagte Griese, die auch Mitglied im Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) ist, der Zeitschrift „Herder Korrespondenz“ (März-Ausgabe). „Das Strafrecht ist da nicht der adäquate Weg“, ergänzte sie. Frauen in schwierigen Situationen bräuchten Beratung, nicht Bestrafung.

Die Koalition aus SPD, Grünen und FDP hat vereinbart, das in Paragraf 219a des Strafgesetzbuchs festgelegte Werbeverbot für Abtreibungen abzuschaffen. Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hat dazu bereits einen Entwurf vorgelegt. Für die Abschaffung gebe es gute Gründe, sagte Griese. Frauen müssten das Recht auf Zugang zu sachlichen medizinischen Informationen haben. Zudem wolle man nicht, dass Ärzte strafrechtlich verfolgt werden, wenn sie über die Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen informieren, sagte die parlamentarische Staatssekretärin im Bundesarbeitsministerium.

Die Ampel hat im Koalitionsvertrag zudem festgelegt, dass eine Kommission beraten soll, ob Schwangerschaftsabbrüche außerhalb des Strafrechts geregelt werden könnten. Bislang legt Paragraf 218 fest, dass Abtreibungen im Grundsatz verboten, unter gewissen Voraussetzungen aber möglich sind. Die Kommission werde ergebnisoffen diskutieren. Dabei werde der vom Bundesverfassungsgericht geforderte Schutz des ungeborenen Lebens im Blick behalten, sagte Griese, die sich nach eigenen Worten auch vorstellen kann, dass Vertreter der Kirchen in der Kommission mit beraten. Noch ist die Kommission nicht berufen worden.

Seit der Reform des Paragrafen 218 im Jahr 1976 habe sich die Gesellschaft stark gewandelt, sagte Griese. Eine Auseinandersetzung über den Paragrafen 218 „würde heute nicht mehr zu einem Kulturkampf führen“, sagte sie. „Ich sehe hier eher Nachholbedarf, damit die Gesetzgebung mit der gesellschaftlichen Realität Schritt hält“, sagte Griese.