Debatte über Impfpflicht: Pflegeverbände fordern Planungssicherheit

Debatte über Impfpflicht: Pflegeverbände fordern Planungssicherheit

Berlin (epd). Im Streit über die Einführung einer einrichtungsbezogenen Corona-Impfpflicht fordern Verbände Planungssicherheit. „Für die Einrichtungen, die Beschäftigten und vor allem die Menschen mit Pflegebedarf muss jetzt Klarheit herrschen, wie sie ab dem 16. März die Versorgung organisieren und sicherstellen können“, sagte die Präsidentin des Deutschen Berufsverbandes für Pflegeberufe (DBfK), Christel Bienstein, am Dienstag dem Evangelischen Pressedienst (epd).

Die Menschen dürften nicht zum Spielball von Politik und Bürokratie werden, sagte Bienstein nach der Ankündigung des bayerischen Ministerpräsidenten, Markus Söder (CSU), die Impfpflicht für das Gesundheits- und Pflegepersonal in seinem Bundesland auszusetzen. „Dass nun jede einzelne Kündigung zu Versorgungsengpässen führt, ist ein politisches Versäumnis und nicht auf die Impfbereitschaft einzelner Pflegender zurückzuführen“, betonte sie. Der Personalmangel in den Pflegeberufen sei schließlich seit Jahrzehnten bekannt.

Der Vorsitzende des Bundesverbandes evangelische Behindertenhilfe (BeB), Frank Stefan, sagte dem epd, das Impfen sei zwar ein gutes Mittel, um Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen zu schützen. Allerdings sorge die aktuelle Unsicherheit über die konkrete Umsetzung der Impfpflicht in Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens für große Unruhe und Planungsunsicherheit. „Mitarbeitende in den betroffenen Berufen fühlen sich teilweise besonders herausgefordert“, sagte er. Stefan forderte eine allgemeine Impfpflicht.

Die Präsidentin des Deutschen Roten Kreuzes (DRK), Gerda Hasselfeldt, äußerte hingegen Verständnis für Söders Entscheidung. Im rbb-Inforadio sagte sie, es seien zu viele Fragen offen. „Das ist das Defizit, was wir heute zu beklagen haben.“ So sei etwa die Frage der Haftung nicht geklärt, wenn ungeimpftes Personal noch weiter beschäftigt wird, bis das Gesundheitsamt darüber entscheidet, ob sie die Einrichtung betreten dürfen.