Impfpflicht: Behindertenbeauftragter für Ermessensspielraum der Ämter

Impfpflicht: Behindertenbeauftragter für Ermessensspielraum der Ämter

Berlin (epd). Der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Jürgen Dusel, hat sich in der Debatte um die Corona-Impfpflicht in bestimmten Einrichtungen für einen weiten Ermessensspielraum der Gesundheitsämter ausgesprochen. Er sei für die ab dem 15. März geltende Impfpflicht, weil es um den Schutz vulnerabler Gruppen gehe, sagte Dusel am Dienstag in Berlin. Zugleich müsse dafür gesorgt werden, dass Versorgungsstrukturen aufrechterhalten werden.

Die Corona-Impfpflicht gilt ab Mitte März für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Einrichtungen, in denen besonders durch Covid-19 gefährdete Menschen behandelt, betreut oder versorgt werden. Dazu zählen auch Wohnformen für Menschen mit Behinderungen und Behindertenwerkstätten.

Dusel sagte, kompliziert werde es, wenn Menschen mit Behinderung sich privat eine Pflege organisiert haben, also als Arbeitgeber auftreten. Sei einer der Helfer nicht geimpft, müssten sie dies dem Gesundheitsamt melden. Spreche das ein Beschäftigungsverbot aus, hätte der Betroffene keine Unterstützung. Hier müsse das Gesundheitsamt den Ermessensspielraum nutzen.

Der bayerische Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hatte am Montag angekündigt, die Impfpflicht für das Personal unter anderem in Krankenhäusern, Pflegeheimen und Behinderteneinrichtungen in seinem Bundesland vorerst nicht umzusetzen. Er begründete das unter anderem mit der Sorge vor einer Abwanderung von Fachkräften.

Dusel wollte Söders Vorgehen nicht direkt kommentieren, empfahl in der hitzigen Debatte aber, „einen Schritt zurückzutreten“ und das sensible Thema nicht für Parteipolitik zu verwenden. Manchen Meinungswechsel in der Debatte finde er „unglücklich“, sagte Dusel.