Entwicklungsministerin: Kampf gegen Genitalverstümmelung verstärken

Entwicklungsministerin: Kampf gegen Genitalverstümmelung verstärken

Berlin (epd). Bundesentwicklungsministerin Svenja Schulze (SPD) hat zu einem verstärkten Kampf gegen die weibliche Genitalverstümmelung aufgerufen. Durch die Corona-Pandemie seien herbe Rückschläge bei der Bekämpfung dieser schweren Form geschlechtsbasierter Gewalt zu verzeichnen, erklärte die Ministerin am Freitag vor dem Internationalen Tag gegen weibliche Genitalverstümmelung am Sonntag (6. Februar). Bundesfamilienministerin Anne Spiegel (Grüne) will Aufklärung und Frühwarnsysteme in Deutschland verbessern. Hilfsorganisationen forderten, Genitalverstümmelung als Asylgrund anzuerkennen.

Laut den Vereinten Nationen könnten die Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung wie Schulschließungen und das Aussetzen von Präventionsprogrammen dazu führen, dass bis zum Jahr 2030 etwa zwei Millionen Mädchen und Frauen zusätzlich diesem brutalen Eingriff unterzogen werden. Insgesamt leben derzeit mindestens 200 Millionen Frauen weltweit mit den lebenslangen körperlichen und psychischen Folgen der Genitalverstümmelung. Jedes Jahr kommen demnach etwa vier Millionen weitere Opfer dazu. Trotz Verbots in zahlreichen Ländern wird die Tradition vielerorts weitergeführt, bei der die äußeren Genitalien teilweise oder ganz entfernt werden.

„Deshalb werden wir unsere Bemühungen zur Überwindung dieser Menschenrechtsverletzung weiter ausbauen“, erklärte Schulze. Doch es reiche nicht, die Symptome zu bekämpfen. Diskriminierende Machtstrukturen und schädliche soziale Normen müssten grundsätzlich identifiziert und überwunden werden. Das Thema Genitalverstümmelungen müsse in die Präventionsarbeit gegen geschlechtsspezifische Gewalt einbezogen und an Schulen angesprochen werden.

Der Deutsche Caritasverband sowie seine Fachverbände IN VIA Deutschland und Sozialdienst katholischer Frauen forderten eine Verstärkung des Kampfes gegen Genitalverstümmelung in Deutschland. Es müsse alles getan werden, präventive Angebote, Beratung und medizinische Unterstützung auszubauen. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge müsse Genitalverstümmelung im Asylverfahren als geschlechtsspezifischen Asylgrund anerkennen. Seit 2013 ist die Praktik in Deutschland ein eigener Straftatbestand. Etwa 67.000 Frauen, die dem Eingriff unterzogen wurden, leben laut Bundesfamilienministerium in Deutschland.