EU-Kommission schlägt Erklärung zu digitalen Rechten vor

EU-Kommission schlägt Erklärung zu digitalen Rechten vor

Brüssel (epd). Die EU-Kommission hat eine Erklärung zu Rechten und Grundsätzen vorgeschlagen, die als Richtschnur für den digitalen Wandel dienen soll. Der am Mittwoch in Brüssel vorgestellte Entwurf enthält beispielsweise das Recht jeder Person „auf freie Meinungsäußerung im Online-Umfeld, ohne Furcht, zensiert oder eingeschüchtert zu werden“. Ein anderes Recht betrifft den Schutz personenbezogener Daten, ein drittes faire, gerechte, gesunde und sichere Arbeitsbedingungen im digitalen Umfeld.

Viele Bestimmungen in dem Entwurf sind allerdings nicht als Rechte formuliert. Zum Beispiel heißt es, jede Person „sollte Zugang zu allen wichtigen online erbrachten öffentlichen Diensten in der gesamten Union haben“. Andererseits entsprechen den Rechten und anderen Bestimmungen in dem Entwurf auch Verpflichtungen von Seiten der EU-Kommission sowie des Rates und des Europaparlaments. Diese würden sich etwa verpflichten, dafür zu sorgen, dass allen Bürgern „eine barrierefreie, sichere und vertrauenswürdige digitale Identität angeboten wird, die den Zugang zu einem breiten Spektrum von Online-Diensten ermöglicht“.

Die Kommission sieht den Zweck des Textes darin, einen Bezugspunkt für politische Entscheider auf EU-Ebene und in den Mitgliedstaaten zu bilden. Damit der Entwurf konkrete Auswirkungen vor Ort entfaltet, will sie selbst jährlich Bericht erstatten. Der Rat als Vertretung der Mitgliedstaaten und das Europaparlament sind nun aufgefordert, der Erklärung zuzustimmen.