Mindestlohn soll zum 1. Oktober auf zwölf Euro steigen

Mindestlohn soll zum 1. Oktober auf zwölf Euro steigen
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil setzt mit der Erhöhung des Mindestlohns auf zwölf Euro pro Stunde ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um. Gewerkschaften begrüßen die schnelle Einführung. Kritik kommt von der CDU.

Berlin (epd). Die von der Ampel-Koalition versprochene Erhöhung des Mindestlohns auf zwölf Euro pro Stunde soll schon zum 1. Oktober dieses Jahres erfolgen. Millionen Menschen würden davon profitieren, vor allem Frauen und Beschäftigte in Ostdeutschland, erklärte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) am Freitagabend in Berlin, der einen entsprechenden Gesetzentwurf erarbeitet hat. Profitieren würden unter anderem Reinigungskräfte oder Beschäftigte in der Logistikbranche, und damit Menschen, die das Land in der Pandemie am Laufen gehalten hätten, sagte er. Diese Menschen verdienten mehr Respekt und Anerkennung. Kritik an den Plänen der Regierung kam am Sonntag von Arbeitgeberseite.

Laut dem Gesetzentwurf, der dem Evangelischen Pressedienst (epd) vorliegt, profitieren bundesweit rund 6,2 Millionen Beschäftigte von der Lohnerhöhung. Für das Jahr 2022 rechnet das Bundesarbeitsministerium mit höheren Lohnkosten bei betroffenen Arbeitgebern von insgesamt etwa 1,63 Milliarden Euro, heißt es in dem Papier. Heil widersprach Befürchtungen, der höhere Mindestlohn könnte zu Arbeitsplatzabbau führen. Der Arbeitsmarkt werde nicht nur keinen Schaden nehmen, betonte der Minister, der Mindestlohn sei sogar eine Frage der wirtschaftlichen Vernunft. „Höhere Löhne, gerade in diesem Bereich, das ist auch stärkere Kaufkraft“, sagte er dem Fernsehsender RTL.

Der gesetzliche Mindestlohn liegt derzeit bei 9,82 Euro pro Stunde. Bei seiner Einführung im Jahr 2015 lag er bei 8,50 Euro. Er wird eigentlich festgelegt von einer mit Vertretern von Arbeitgebern und Gewerkschaften besetzten Kommission.

Die Koalition aus SPD, Grünen und FDP hat sich im Koalitionsvertrag darauf verständigt, ihn einmalig per Gesetz auf zwölf Euro pro Stunde zu erhöhen. „Über künftige Anpassungen der Höhe des Mindestlohns entscheidet weiterhin die Mindestlohnkommission“, heißt es in dem Referentenentwurf. Ihre nächste Anpassungsentscheidung erfolge zum 30. Juni 2023 und betreffe die Anpassung mit Wirkung zum 1. Januar 2024.

Die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di begrüßte Heils Ankündigung. Die Bundesregierung lasse nichts anbrennen, erklärte der Vorsitzende Frank Werneke. Sie setze damit ein wichtiges Zeichen, ziehe eine Haltelinie für Beschäftigte im Niedriglohnsektor ein und liefere auf lange Sicht einen wichtigen Beitrag zur Bekämpfung der Altersarmut.

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) reagierte zwar zufrieden, bekräftigte aber, dass es bei dem einmaligen Eingriff in die Mindestlohnfindung bleiben solle und künftig wieder die Mindestlohnkommission über die Höhe des Mindestlohns entscheiden müsse. Auch von Arbeitgeberseite kam Kritik an dem Schritt der Bundesregierung. Der Hauptgeschäftsführer des Verbands Deutscher Maschinen- und Anlagenbau, Thilo Brodtmann, sagte am Sonntag, die Bundesregierung setze sich bei der Anhebung des Mindestlohns ohne Not über die dafür vorgesehene Mindestlohnkommission hinweg.

NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) sagte dem Berliner „Tagesspiegel“ (Sonntag), er halte es auch für besser, wenn der Mindestlohn von den Tarifparteien bestimmt würde. Er warnte zugleich vor einem Anstieg der Schwarzarbeit durch die sprunghafte Erhöhung des Mindestlohns.