Bundesgerichtshof bestätigt ein Urteil gegen "Gruppe-Freital"

Bundesgerichtshof bestätigt ein Urteil gegen "Gruppe-Freital"

Karlsruhe, Dresden (epd). Der Bundesgerichtshof hat das Urteil des Oberlandesgerichtes Dresden gegen ein Mitglied der „Gruppe Freital“ bestätigt. Die Revision des ehemaligen Freitaler NPD-Stadtrates werde abgelehnt, das Verfahren sei mit der Entscheidung des Senats rechtskräftig abgeschlossen (3 StR 273/21), teilte der Bundesgerichtshof am Freitag in Karlsruhe mit. Die Überprüfung des Urteils durch den 3. Strafsenat habe keinen für den Angeklagten nachteiligen Rechtsfehler ergeben.

Das Dresdner Oberlandesgericht hatte im Februar 2021 nach fünfmonatiger Hauptverhandlung drei Männer wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung und weiterer Delikte zu Gesamtfreiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt sowie eine Frau wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten.

Einer der Angeklagten, den das Oberlandesgericht wegen Beteiligung zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt hatte, legte Revision ein. Das Oberlandesgericht hatte festgestellt, dass der Angeklagte als Freitaler Stadtrat für die NPD von der Gruppierung als wertvoll beurteilt wurde. Der zur Tatzeit 48-jährige Rechtsextremist habe sich an propagandistischen Straftaten beteiligt. Er war danach für rassistische Graffitis verantwortlich und für ein „Fotoshooting“, bei dem er neben einer Hakenkreuzflagge den rechten Arm zum „Hitlergruß“ erhob. Im internen Chatverkehr der Gruppe förderte er auch die dort propagierte Gewalt.

Die rechtsterroristische Vereinigung hatte sich im Sommer 2015 im sächsischen Freital bei Dresden gebildet und wurde durch die Ermittlungsbehörden im November desselben Jahres zerschlagen. Ziel der Gruppe war es, die Aufnahme von Flüchtlingen in der Stadt und deren Umgebung gewaltsam zu verhindern. Zu diesem Zweck planten und verübten Mitglieder unter anderem Anschläge mit pyrotechnischen Sprengkörpern auf Asylbewerberunterkünfte. Bei einem Sprengstoffanschlag wurde ein Flüchtling wegen teils handtellergroßen herumfliegenden Glassplittern erheblich verletzt. Die Anschläge zielten zudem auch auf Flüchtlingshelfer. Der Bundesgerichtshof hatte bereits 2019 die Urteile gegen die beiden Rädelsführer und andere Mitglieder der „Gruppe Freital“ bestätigt.