Studie zu Umgangsrecht und Kindeswohl unter Verschluss

Studie zu Umgangsrecht und Kindeswohl unter Verschluss

Frankfurt a.M. (epd). Wie hängt das Kindeswohl mit dem Umgangsrecht von getrennt lebenden Partnern zusammen? Um eine Klärung herbeizuführen, hat das Bundesfamilienministerium 2015 eine erste empirische bundesweite Studie zu der Frage in Auftrag gegeben. Die Untersuchung umfasste nach Angaben des Studienleiters, des Psychologen Stefan Rücker, mehr als 1.000 Teilnehmer, Eltern und Kinder. Gegenstand war unter anderem die Lebensqualität von Kindern getrennter Eltern, ihre Belastung, ihre Gesundheit und die Art des Kontaktes zu den Elternteilen. Zahlreiche Psychologen und Mediziner wirkten mit.

Obwohl die Studie 2018 abgeschlossen sein sollte, wurden die Ergebnisse bisher nicht veröffentlicht. Der Bundesdatenschutzbeauftragte habe dies im Februar 2021 untersagt, teilte das Ministerium dem epd mit. Die Leitung der Studie sei datenschutzrechtlich sehr gut beraten gewesen, berichtet Rücker. Medienberichte im vergangenen Jahr argwöhnten, dass die Ergebnisse mehr Rechte für Väter empfehlen könnten und dem Ministerium nicht in die feministische Agenda passten. Der Studienleiter darf sich über das Ende der Studie nicht äußern.