"Historisches Urteil"

"Historisches Urteil"
Lebenslange Haftstrafe im ersten Syrien-Prozess
Bundesregierung und Menschenrechtler haben das Urteil im weltweit ersten Prozess um Staatsfolter in Syrien als wegweisend begrüßt. Der Prozess vor dem Oberlandesgericht Koblenz endete am Donnerstag mit lebenslanger Haft für den Hauptangeklagten.

Koblenz (epd). Der weltweit erste Prozess um Staatsfolter in Syrien ist am Donnerstag vor dem Koblenzer Oberlandesgericht mit einer lebenslangen Haftstrafe für den Hauptangeklagten zu Ende gegangen. Die Richter verurteilten den früheren syrischen Geheimdienstmitarbeiter Anwar R. wegen des Verbrechens gegen die Menschlichkeit. Er wurde für schuldig befunden, für 27 Morde verantwortlich zu sein. Außerdem wurden ihm gefährliche Körperverletzung, besonders schwere Vergewaltigung, sexuelle Nötigung, Freiheitsberaubung, Geiselnahme und sexueller Missbrauch von Gefangenen zur Last gelegt. (AZ: 1 StE 9/19)

Menschenrechtler werteten das Urteil als Signal für die Opfer des Regimes von Syriens Staatschef Baschar al-Assad. Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) erklärte, das Urteil sei von internationaler Bedeutung. Auch UN-Menschenrechtskommissarin Michelle Bachelet begrüßte das Urteil des Koblenzer Gerichts. Der Prozess war durch das sogenannte Weltrechtsprinzip im Völkerrecht möglich, wonach in Deutschland auch von Ausländern in anderen Staaten begangene Verbrechen gegen die Menschlichkeit geahndet werden können.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Anwar R. als Mittäter 27 Menschen ermordete sowie 4.000 Menschen in schwerwiegender Weise der körperlichen Freiheit beraubte. Die Bundesstaatsanwaltschaft hatte dem 58-Jährigen vorgeworfen, für den Mord an mindestens 30 Menschen verantwortlich zu sein. Die Taten wurden zwischen April 2011 und September 2012 begangen, als Anwar R. beim syrischen Geheimdienst für die Haftanstalt Al Khatib verantwortlich war, die als Foltergefängnis bekannt ist. Der Angeklagte, der seine Unschuld beteuerte, habe die Abläufe in dem Gefängnis überwacht und maßgeblich bestimmt, begründete das Gericht sein Urteil.

Die von der Staatsanwaltschaft geforderte Feststellung der besonderen Schwere der Schuld, die eine Haftentlassung nach 15 Jahre praktisch ausgeschlossen hätte, erkannte das Gericht hingegen nicht an. Die Verteidigung hatte Freispruch gefordert. Verteidiger Yorck Fratzky kündigte im Anschluss an die Urteilsverkündung an, in Revision zu gehen.

Bundesjustizminister Buschmann erklärte, die Entscheidung des Koblenzer Gerichts weise in seiner Bedeutung weit über Deutschland hinaus. Verbrechen gegen die Menschlichkeit dürften nicht straflos bleiben, egal, wo sie begangen würden. UN-Menschenrechtskommissarin Bachelet äußerte die Hoffnung, dass das Bemühen um Rechenschaftspflicht für die Verantwortlichen von Menschenrechtsverbrechen im Syrien-Konflikt durch das Urteil Aufwind bekomme.

Oberstaatsanwalt Jasper Klinge von der Bundesanwaltschaft zeigte sich zufrieden mit dem Urteil. „Dies ist ein besonderer Tag für das Völkerrecht“, erklärte der Jurist. Opfer und Nebenkläger äußerten sich erleichtert. „Dies ist ein klares Signal für die syrische Bevölkerung, dass die Verbrechen des Regimes früher oder später bestraft werden“, sagte Nebenkläger Wassim Mukdad. Als Vertreter der Nebenklage erklärte Patrick Kroker, dass das Urteil „nur ein erster Schritt zur Aufarbeitung der Verbrechen in Syrien“ sei. Weitere Prozesse gegen verantwortliche Täter müssten folgen.

Der Generalsekretär von Amnesty International Deutschland, Markus N. Beeko, bezeichnete das Urteil als „ein historisches Signal im weltweiten Kampf gegen die Straflosigkeit“. Amnesty International erwarte, dass in Deutschland und in weiteren Staaten auf diesen Erkenntnissen aufbauend weitere Prozesse nach dem Weltrechtsprinzip angestrengt werden.

Der Generalsekretär der Berliner Menschenrechtsorganisation „European Center for Constitutional and Human Rights“ (ECCHR), Wolfgang Kaleck, erklärte: „Das Weltrechtsprinzip ist oft die letzte Hoffnung für Betroffene schwerster Verbrechen.“ Das Urteil schaffe eine Basis für andere europäische Strafverfolger, weitere Verfahren zu betreiben. Der Geschäftsführer von Human Rights Watch, Kenneth Roth, sprach ebenfalls von einem „historischen Urteil“. Folter und Mord seien zentrale Elemente des Assad-Regimes.

In dem bislang einmaligen Koblenzer Prozess hatte Anwar R. sich seit dem 23. April 2020 gemeinsam mit Eyad A., ebenfalls früherer syrischer Geheimdienst-Mitarbeiter, wegen Staatsfolter verantworten müssen. Eyad A. war bereits Ende Februar vergangenen Jahres zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Die beiden Ex-Geheimdienstler waren 2014 beziehungsweise 2018 nach Deutschland gekommen. Sie wurden im Februar 2019 festgenommen.