München (epd). Nach dem Drohvideo eines bayerischen Bundeswehrsoldaten wegen einer möglichen bevorstehenden Corona-Impfpflicht hat die Generalstaatsanwaltschaft München die Ermittlungen an sich gezogen. Die Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus (ZET) habe das Verfahren von der Staatsanwaltschaft Traunstein übernommen, teilte die Münchner Behörde am Montag mit. Ein extremistischer Hintergrund könne nicht ausgeschlossen werden, hieß es.
Der Ende Dezember kurzzeitig festgenommene und inzwischen wieder freigelassene Soldat hatte in einem Internet-Video Drohungen wegen einer möglichen Impfpflicht ausgesprochen. Die Traunsteiner Staatsanwaltschaft hatte den Mann nach kurzer Zeit wieder freigelassen, weil sie keine Haftgründe gesehen hatte. Man gehe nicht davon aus, dass von dem Mann, der sich selbst als Oberfeldwebel bezeichnet hatte, eine akute Gefahr ausgehe.
Das Ermittlungsverfahren gegen den Mann werde momentan wegen des Tatverdachts der öffentlichen Aufforderung zu Straftaten geführt, teilte die Generalstaatsanwaltschaft mit. Ermittelt werde allerdings „in alle Richtungen, soweit strafrechtlich relevante Sachverhalte im Raum stehen“. Weitere Details wollen die Ermittler derzeit aufgrund des laufenden Ermittlungsverfahrens nicht machen.