Hannover (epd). Rund 30.000 Kinder müssen jährlich bundesweit nach einer Verbrühung oder Verbrennung ärztlich behandelt werden. Besondere Gefahr für Kleinkinder bestehe dabei in der Weihnachtszeit, teilte die Barmer Krankenkasse am Donnerstag mit. So steige das Risiko erheblich, wenn etwa Kerzen, heiße Getränke oder Fondues auf dem Tisch stehen oder fleißig gebacken wird.
„Schon der Inhalt einer Tasse heißen Tees kann bis zu 30 Prozent der Hautoberfläche eines Kleinkindes verbrühen und einen lebensbedrohlichen Kreislaufschock auslösen“, sagte Heike Sander, Landesgeschäftsführerin der Barmer Niedersachsen und Bremen. Deshalb gehörten heiße Getränke immer auf die Mitte des Tischs: „Und auf herunterhängende Tischdecken sollte man verzichten.“
Wenn doch etwas passiert sein sollte, hängt nach Sanders Angaben die Reaktion von der schwere der Verbrennung ab. Bei einer Verbrennung ersten Grades ist die Haut gerötet, geschwollen und schmerzt. Die betroffene Stelle sollte unter zimmerwarmem, fließendem Wasser mindestens zehn Minuten lang gekühlt werden. Von Coolpacks aus dem Gefrierfach oder Eiswürfeln raten Experten ab, weil zu große Kälte die Haut weiter schädigen könne.
Bei Verbrennungen zweiten Grades kommt es zu Brandblasen. Die sollten geschlossen bleiben, um die Infektionsgefahr zu senken. Ab Grad drei spreche man von schweren Verbrennungen, bei denen das Gewebe irreversibel geschädigt sei. Die Haut der betroffenen Stelle erscheine dann weiß oder verkohlt und ist schmerzfrei. „Hier müssten Eltern sofort den Rettungsdienst rufen“, betonte Sander.