Deutsche Umwelthilfe will generelles Tempolimit einklagen

Deutsche Umwelthilfe will generelles Tempolimit einklagen
Die Deutsche Umwelthilfe attestiert der neuen Ampel-Regierung ein "Totalversagen" bei ihren Vorhaben im Verkehrsbereich. Das abgesagte generelle Tempolimit auf Autobahnen will der Umweltverband nun über den Gerichtsweg durchsetzen.

Berlin (epd). Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) will ein Tempolimit auf deutschen Autobahnen notfalls vor Gericht einklagen. Ein generelles Tempolimit sei eine Maßnahme, die sofort wirke, so gut wie nichts koste und bis zu acht Millionen Tonnen CO2 pro Jahr einspare, sagte Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch am Mittwoch bei der Jahrespressekonferenz des Umweltverbandes in Berlin. Zudem erhöhe sich die Verkehrssicherheit. Nach Berechnungen des Umweltbundesamtes in Dessau verursachten Pkw und leichte Nutzfahrzeuge auf Autobahnen in Deutschland im Jahr 2018 Treibhausgasemissionen in Höhe von rund 39,1 Millionen Tonnen CO2.

Die Ampelparteien der neuen Bundesregierung SPD, Grüne und FDP haben sich in ihrem Koalitionsvertrag gegen ein generelles Tempolimit ausgesprochen, obwohl die Grünen zuvor für ein „Sicherheitstempo“ 130 beziehungsweise 120 auf Autobahnen waren. Resch sprach von einem „Totalversagen“ der Ampel im Verkehrsbereich; er sehe darin einen Verfassungsbruch. „Die Deutsche Umwelthilfe wird das deshalb gerichtlich ändern“, kündigte er an.

„Unser wichtigster Erfolg ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 29. April, mit dem der Klimaschutz de facto Verfassungsrang erhalten hat“, ergänzte der Bundesgeschäftsführer. Der nun massiv aufgewertete Artikel 20a des Grundgesetzes habe der Umwelthilfe bereits 17 Verfassungs- und Verwaltungsklagen gegen zehn Bundesländer sowie gegen die Industriekonzerne BMW, Mercedes und Wintershall Dea ermöglicht.

„Mit den ersten Verhandlungen und Entscheidungen rechnen wir noch im Jahr 2022, um Bund, Länder und Unternehmen zu ausreichendem und sofortigem Klimaschutz zu verpflichten“, sagte Resch. Bund und Länder kümmerten sich nicht ausreichend um den Klimaschutz: „Wir wollen erreichen, dass die Landesregierungen und die Bundesregierung umsetzen, was sie sich vorgenommen haben.“

Gegen die umstrittene Gaspipline Nord Stream 2 will die Umwelthilfe ebenfalls vor Gericht ziehen, wie Co-Bundesgeschäftsführer Sascha Müller-Kraenner ankündigte: „Die Inbetriebnahme der klimaschädlichen Mega-Pipeline Nord Stream 2 möchten wir auf dem Rechtsweg und über das laufende Zertifizierungsverfahren verhindern.“ Neue Gaskraftwerke dürften nur gebaut werden, wenn ihre Betriebszeit gesetzlich begrenzt und an den Klimazielen ausgerichtet werde.

Die Deutsche Umwelthilfe hat wiederholt mit Klagen Länder, Kommunen und Unternehmen gerichtlich in die Pflicht nehmen lassen. Nach Angaben von Resch führte der Verband in den vergangenen zehn Jahren 40 Verfahren unter anderem wegen der Einhaltung von Stickoxid-Obergrenzen in Kommunen, von denen die DUH die Hälfte gewonnen habe. In 17 Fällen hatte es richterliche Vergleiche gegeben. Dazu kommen 389 Verfahren zur ökologischen Marktüberwachung. Dazu gehört beispielsweise, die gut sichtbare Ausweisung des Energieverbrauchs auf Elektrogeräten.