Revision im Betrugsverfahren gegen Pastor beantragt

Revision im Betrugsverfahren gegen Pastor beantragt

Hildesheim (epd). Das Gerichtsverfahren gegen einen vom Dienst suspendierten Pastor geht in die Verlängerung. Wegen Betruges und Urkundenfälschung war er Anfang Dezember vom Landgericht Hildesheim zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten verurteilt worden, wobei die Strafe für einen Bewährungszeitraum von drei Jahren ausgesetzt werden sollte. Sowohl der Angeklagte als auch die Staatsanwaltschaft haben Revision gegen das Urteil eingelegt, wie ein Gerichtssprecher am Freitag mitteilte. (Az.: 20 KLs 12 Js 18186/17)

Das Landgericht sah es als erweisen an, dass der Theologe zwischen September 2012 und Dezember 2016 in 44 Fällen fingierte Rechnungen beim Kirchenkreisamt Hildesheim eingereicht hat, um sich das Geld erstatten zu lassen. Der Pastor habe mit seinen Taten einen Betrag von 44.524,67 Euro erlangt. Davon müsste er laut Urteil noch 20.055,34 Euro an die Kirche erstatten.

Im Plädoyer hatte die Staatsanwaltschaft eine zur Bewährung ausgesetzte Freiheitsstrafe von zwei Jahren und den Einzug der rund 20.000 Euro gefordert. Die Verteidigung hatte hingegen auf eine Strafe von höchstens einem Jahr und sechs Monaten plädiert. Mit der Revision muss sich nun nach Angaben des Gerichtssprechers der Bundesgerichtshof befassen.